Das letzte Jahr war eines der Wetterextreme. Schweren Hagelstürmen im Juni folgte die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal und weitere Sturzfluten andernorts im Juli. Der entstandene Gesamtschaden von rund 12,5 Milliarden Euro markiert einen traurigen Rekord. natürlich kommen in diesem Zusammenhang Fragen auf: „Sind deutsche Hauseigentümer und Kfz-Halter ausreichend gegen diese Phänomene versichert? Müssen Makler und Vermittler hier Aufklärungs- oder gar Überzeugungsarbeit leisten?“ Eine Bestandsaufnahme.
Laut Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV ist 2021 mit versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen in Höhe von rund 12,5 Milliarden Euro das teuerste Naturgefahrenjahr seit Beginn der Statistik Anfang der 1970erjahre.
Den größten Teil davon machen mit rund neun Milliarden Euro die entstandenen Schäden an Wohngebäuden, Hausrat und Betrieben aus. Ursache sind hauptsächlich die Überschwemmungen und der Starkregen. Mit rund zwei Milliarden Euro schlagen Schäden durch Sturm beziehungsweise Hagel zu Buche. Die verbleibenden 1,5 Milliarden Schadensumme sind auf Schäden an Kraftfahrzeugen zurückzuführen.
Bernd schlägt Daria, Vivian und Wiebke
Die Schäden, die die Unwetterfront „Bernd“ zwischen dem 13. und 18. Juli 2021 vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen angerichtet hat, stellen somit einen neuen Rekord auf. Denn weder das Jahr 2002 mit dem Augusthochwasser und den verheerenden Stürmen (11,3 Milliarden Schadensumme), noch 1990 mit seiner Orkanserie mit „Daria“, „Vivian“ und „Wiebke“ (11,5 Milliarden Schadensumme) waren so folgenschwer. Zum Vergleich: das langjährige Mittel für Schäden, die Naturgefahren verursacht haben, liegt bei 3,8 Milliarden Euro.

Neue Diskussion um Pflichtversicherung
Durch diese Rekordschäden ist die Diskussion um eine Pflicht, eine Elementarversicherung abzuschließen, neu entfacht. Nach Einschätzung des GDV nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 sind gerade einmal 46 Prozent aller Gebäude in Deutschland ausreichend gegen die finanziellen Folgen durch Naturgefahren versichert. Vielen Gebäudeeigentümern ist nicht bewusst, dass eine normale Gebäude- beziehungsweise Hausratversicherung im Fall von Katastrophen wie der an Ahr und Erft im letzten Jahr nichts zahlt. Die Standardpolicen decken lediglich Schäden ab, die durch Brand, Blitzeinschlag, Sturm und Hagel verursacht werden. Alle anderen, durch Naturgewalten verursachten Schäden, müssen mittels einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden.
Branche hält Pflichtversicherung nicht für sinnvoll
Bereits 2017 hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, Auflagen für Nothilfen im Katastrophenfall zu verschärfen. So sollten nur jene Nichtversicherten Staatshilfen erhalten, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hätten, beziehungsweise die entsprechenden Prämien nicht zahlen konnten. Dennoch ist der Staat bei der Flutkatastrophe 2021 bedingungslos eingesprungen: Rheinland Pfalz machte bei der Auszahlung der Soforthilfe keinen Unterscheid zwischen versichert oder nicht versichert. Aus Sicht der Versicherungsbranche macht eine Pflichtversicherung aufgrund der doch sehr unterschiedlichen und individuellen Gegebenheiten keinen Sinn. Vielmehr müsse ein Gesamtkonzept für eine Flächen- und Bauplanung in Verbindung mit Katastrophenschutz zum Einsatz kommen. Ein solches hat der GDV bereits ins Gespräch gebracht. Wichtig sei allerdings auch ein nachhaltiges Umdenken bei der Erteilung von Baugenehmigungen. Eine solche darf beispielsweise grundsätzlich keiner mehr in Hochwasser gefährdeten Gebieten erhalten.
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