Die Zahl der Urlaubsbuchungen steigt derzeit deutlich an. Allerdings herrscht Unsicherheit bei vielen Reisenden, was etwa Urlaubsabbruch angeht. Wir werfen einen Blick auf die Lösung.
Die Urlaubssaison kommt
Der Deutsche Reiseverband (DRV) rechnet für dieses Jahr mit einem starken Sommergeschäft, da Reisen, die in den letzten Jahren nicht angetreten werden konnten, nun nachgeholt werden. Ein Grund hierfür liegt etwa im aufkeimenden Optimismus der Kunden bezüglich der Entwicklungen in der Pandemie und der damit verbundenen Lockerungen. Die Öffnung von Grenzen, wie zum Beispiel in Australien oder Großbritannien, tut ihr Übriges dazu.
Verunsicherung bezüglich Reiseversicherungsschutz
Viele Reisende sind verunsichert, ob sie ihre Reise tatsächlich durchführen können, oder diese eventuell aufgrund einer Coronainfektion, einer Quarantäne oder ähnlichem kurzfristig absagen müssen. Hier ist die Wahl der passenden Reiseversicherung wichtig. Einige Reiseversicherer nutzen Rechtslücken, um bei einer Infektion mit COVID-19 nicht leisten zu müssen, oder schließen Urlaube in Gebiete mit Reisewarnung vom Versicherungsschutz aus. So bleiben die Reisenden auf Ihren Stornokosten sitzen. Dies gilt nicht bei den TravelProtect Reiseversicherungen der Bayerischen.
Infektion, Quarantäne und Reisewarnung
Es gibt grundsätzlich keine einheitlichen Regelungen, welche Rücktrittsgründe ein Versicherer anbietet und wann Stornokosten übernommen werden. Hier hilft nur ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Hinzu kommen aktuell noch die Ausbreitung des Virus, die Maßnahmen der einzelnen Länder oder die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Die Bayerische hat zusammen mit TravelProtect den Reiseschutz mit Blick auf Corona optimiert.
Jede Corona-Infektion ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt also unabhängig vom Impfstatus. Selbst wenn die Erkrankung ohne Symptome verläuft, kann die Reise storniert werden. Als Nachweis über die Infektion reicht ein im Labor ärztlich ausgewerteten PCR-Test.
Trotz Reisewarnung versichert
In allen nach dem 15.11.2021 abgeschlossenen Verträgen gilt der Versicherungsschutz auch bei Reisen in Gebiete, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht. Eine Stornierung aufgrund der Aussprache einer Reisewarnung ist ebenfalls nicht versicherbar.
Wir haben hierzu zwei Beispiele zur Verdeutlichung:
- Das Auswärtige Amt warnt (Stand heute) vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland. Dennoch plant ein Herr A. einen Urlaub im März 2022 und versichert diesen über TravelProtect. Kurz vor Reisebeginn erleidet er bei einem Unfall eine Verletzung am Knie. Trotz Reisewarnung übernehmen wir die Stornokosten nach Reiseabsage.
- Eine Familie möchte über Fasching nach Kroatien fahren. Am letzten Schultag ist der Pooltest in der Schule positiv und die Tochter erhält vom Gesundheitsamt eine Anordnung zur Quarantäne. Diese überschneidet sich mit dem geplanten Reisebeginn, sodass die Familie ihre Reise storniert. Da in der Jahres-Reiseversicherung ein Quarantäneschutz inkludiert ist, ersetzen wir die Gebühren.
Jahresversicherung bietet Versicherungsschutz im Fall einer Quarantäne
Im Falle einer Quarantäne sind nicht nur die Kosten für den Reiserücktritt, sondern auch für den Reiseabbruch bis zu 750 Euro pro Person versichert, sofern der Versicherte seinen Urlaub über das eigentlich geplante Reiseende hinaus verlängern muss.
Weitere Informationen zur TravelProtect gibt es auf der Homepage oder hier auf umdenken.diebayerische.de.
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