BU trotz Bubatz? Was die Bayerische dazu sagt.

Die Regierung hat das Gesetz durchgewunken – nun steht die Bayerische vor komplexen Entscheidungen, wenn es um die Bewertung von Cannabiskonsum in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Durch die Legalisierung von Cannabis am 01. April 2024 sind viele Fragen aufgekommen, die sowohl Verbraucher als auch Versicherer beschäftigen. Michael Strencioch, Leiter des medizinischen Kompetenzcenters bei der Bayerischen, gibt einen Überblick zum aktuellen Stand und darüber, was Vermittler über das Thema wissen sollten.

Einfluss von Cannabiskonsum auf die Versicherungsannahme

Der Konsum von Cannabis ist für die Bayerische ein risikorelevanter Faktor, der die Annahme einer BU-Versicherung beeinflussen kann.

„Zunächst gibt es große Unterschiede zwischen Konsum und Sucht. Bereits ein regelmäßiger Konsum von Drogen ist aufgrund seiner Langzeitwirkungen stets risikorelevant. Dies hängt unter anderem von der Dauer und der Intensität des Konsums sowie dem Zeitpunkt des letzten Konsums ab.“ – Michael Strencioch

Zudem wird bei der Bewertung der Risiken auch geprüft, ob eine psychische Komorbidität und/oder weitere Suchterkrankungen (z.B. Alkohol etc.) vorliegen, was die Risikoeinschätzung weiter kompliziert.

Keine Änderung der Richtlinien trotz Legalisierung

Trotz der Legalisierung von Cannabis plant die Bayerische keine Anpassung ihrer Richtlinien oder Annahmekriterien in Bezug auf den Cannabiskonsum. Änderungen in solchen Policies würden in Abstimmung mit dem Rückversicherer erfolgen, was bisher nicht vorgesehen ist.

Gelegentlicher vs. regelmäßiger Konsum

Es gibt deutliche Unterschiede in der Risikobewertung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum. Michael Strencioch sagt hierzu:

„Ein regelmäßiger Konsum in der Vergangenheit ist aber anders zu beurteilen als “einmaliges Rauchen”. Entscheidend ist daher Art der konsumierten Droge, Zeit seit dem letzten Konsum und Anlass für den Konsum (sofern hierzu Informationen vorliegen).“

Definition eines „Rauchers“

In der Bewertung der Bayerischen wird das Rauchen von Tabak und der Konsum von Cannabis separat betrachtet. Während das Rauchen von Tabak einen Risikozuschlag nach sich zieht, kann der zusätzliche Konsum von Cannabis das Risiko weiter erhöhen und im Einzelfall zur Ablehnung des Antrages führen.

Umgang mit Cannabis im Vergleich zu anderen Drogen

Der Konsum synthetischer Drogen wird allgemein als risikobehafteter angesehen als Cannabiskonsum, da diese größere Nebenwirkungen beinhalten können. Die Bayerische macht in ihren Antragsformularen dennoch keinen Unterschied zwischen dem Konsum von Cannabis und anderen, illegalen Drogen. Es wird generell nach Drogenkonsum gefragt.

BU? Besser ohne Bubatz.

Legal oder nicht – der Konsum von Alkohol, Nikotin, Cannabis oder anderen Drogen ist für die Gesundheit in den meisten Fällen nicht förderlich. Die Bayerische nimmt daher eine differenzierte und gründliche Risikobewertung vor, wenn es um den Konsum entsprechender Substanzen geht. Für potenzielle Versicherungsnehmer ist es demnach wichtig, dass Kunden transparente Angaben über ihren Konsum machen und sich der möglichen Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz bewusst zu sind. Die jüngsten Gesetzesänderungen zur Legalisierung von Cannabis haben bisher keine Änderung der Richtlinien bei der Bayerischen bewirkt, was die Notwendigkeit unterstreicht, stets auf dem neuesten Stand der jeweiligen Versicherungspolitik zu bleiben.

Titelbild © Mujahid/stock.adobe

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Umdenken Redaktion
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