Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.
Wir fassen die beiden letzten Episoden des Podcasts mit Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis nochmals zusammen und beleuchten zwei entscheidende Themen: die Infektionsklausel in Berufsunfähigkeitsbedingungen und das Kranken(tage)geld.
Folge 21: Kranken(tage)geld
Die 21. Episode des Podcasts thematisiert das Kranken(tage)geld und dessen Auswirkungen auf Arbeitsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Es werden die Unterschiede zwischen Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und Krankentagegeld der privaten Krankenversicherungen erläutert, sowie deren Zusammenspiel mit der Berufsunfähigkeitsrente diskutiert. Dabei wird auf mögliche Probleme hingewiesen, wenn die Definition von Berufsunfähigkeit in der privaten Krankenversicherung von der in der BU-Versicherung abweicht.
Der Vermittler spielt eine wichtige Rolle bei der Beratung der Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit der Absicherung durch Arbeitsunfähigkeitsklauseln. Diese haben zudem einen besonderen Mehrwert in Grundfähigkeitenversicherungen.
Die Diskussion schließt mit der Problematik der Rentenversicherungsbeiträge während des Bezugs von Krankentagegeld, wobei Lösungsmöglichkeiten wie freiwillige Pflichtbeiträge vorgeschlagen werden.
Folge 22: Infektionsklausel
Die darauf folgende Biometrie2Go-Episode behandelt die Infektionsklausel in Berufsunfähigkeitsversicherungen, besonders vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie.
Panos führt die Diskussion, betont jedoch, dass ein Tätigkeitsverbot nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit führt. Die Infektionsklausel greift nur, wenn eine Person aufgrund einer Infektion an der Berufsausübung gehindert wird, ohne dass eine Infektion zwingend vorliegen muss.
Ein Szenario von Panos verdeutlicht die Möglichkeit mittelbarer Berufsunfähigkeit, selbst ohne Infektionsklausel. Die Bedeutung der Infektionsklausel in der Grundfähigkeitenversicherung wird ebenfalls beleuchtet, insbesondere für Berufe mit erhöhtem Infektionsrisiko.
Die Episode bietet fundierte Einblicke und betont, dass auch ohne die Infektionsklausel ein Leistungsanspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht. Eine gründliche Prüfung der Versicherungsbedingungen ist unerlässlich, um Versicherten eine umfassende Beratung zu ermöglichen.
Reinhören lohnt sich!
Titelbild: © die Bayerische