Biometrie2Go: Unfallversicherung und Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern  Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.

In den vorangegangenen beiden Folgen von Biometrie2Go sprechen unsere Biometrie-Experten Nadine Meier, Jessica Grün und Panos Kalantzis über die Erwerbsunfähigkeit sowie die Unfallversicherung.

Erwerbsunfähigkeit

Panos beginnt damit, zu erklären, dass die BU greift, sobald man seinen spezifischen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei der EU hingegen geht es darum, ob man überhaupt noch in der Lage ist, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Leistungsschwelle für die EU ist zudem höher, da diese erst gewährt wird, wenn der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Die Experten erläutern weiter, dass eine unbefristete Erwerbsminderung Voraussetzung für die Leistung ist. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung jedoch selten bescheinigt, da sie nur in sehr schweren Krankheitsfällen gegeben ist. Meistens wird die volle Erwerbsminderungsrente zunächst auf drei Jahre befristet und erst nach insgesamt neun Jahren voller Erwerbsminderung unbefristet gewährt.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle ab, die im Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Arbeitsweg passieren. Versichert sind Arbeitnehmer, Minijobber, Azubis, Kinder, Schüler, Studenten und bestimmte Selbstständige. Auch ehrenamtlich Tätige wie freiwillige Feuerwehrleute sind versichert, während freiberufliche Ärzte und Anwälte sich freiwillig versichern müssen.

Jessica erklärt, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur drei Leistungsfälle abdeckt: Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Dabei sind Pausenzeit und private Erledigungen, wie der Weg zur Kantine oder Toilette, nicht versichert. Panos ergänzt, dass sich die gesetzliche Unfallversicherung auf Prävention und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit konzentriert. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, werden finanzielle Leistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld und Rentenleistungen gewährt.

Die Experten erläutern auch die “PAUKE”-Definition eines Unfalls: “Plötzlich, von außen, unfreiwillig, auf den Körper wirkendes Ereignis.” Diese Definition hilft, den Umfang der Versicherungsleistungen zu verstehen. Spezifische Bedingungen und Ausschlüsse wie erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung werden ebenfalls besprochen.

Reinhören lohnt sich!

Titelbild: © die Bayerische

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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