Folge 27: Unfallversicherung und Bewusstseinsstörung

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern  Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.

In der aktuellen Episode diskutieren Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis über Bewusstseinsstörungen in der Unfallversicherung.

Bewusstseinsstörungen sind Zustände sind, bei denen die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit der versicherten Person so beeinträchtigt ist, dass sie einer Gefahrensituation nicht mehr gewachsen ist. Ursachen dafür können gesundheitliche Beeinträchtigungen, Medikamente, Alkohol oder Drogen sein. Der Begriff selbst wird seit 2014 in den Versicherungsbedingungen verwendet, um den Begriff “Geistesstörungen” zu ersetzen. Letzterer impliziert schwere psychische Erkrankungen wie Schizophrenie oder schwere Psychosen, die zu einem massiven Realitätsverlust führen können.

“Es besteht Versicherungsschutz, wenn die Bewusstseinsstörung oder der Anfall durch einen Unfall ereignisgemäß des Unfallbegriffs verursacht wurde.”

Nadine bringt praktische Beispiele ein, um zu verdeutlichen, welche Situationen nicht versichert sind. So sind beispielsweise Unfälle infolge eines Kreislaufkollapses auf einer Leiter oder alkoholbedingte Autounfälle sind nicht versichert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Bewusstseinsstörung durch ein Unfallereignis verursacht wurde. Zum Beispiel besteht Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall eine Hirnschädigung erleidet und daraufhin einen Krampfanfall hat.

Zuhörerfragen aus dem Biometrie-Universum

Eine Zuhörerfrage von Christiane behandelt den Unterschied zwischen Übermüdung, Schlaftrunkenheit und Sekundenschlaf. Diese natürlichen Beeinträchtigungen sind versichert, solange sie nicht durch Medikamente oder Drogen verursacht wurden. Auch Schlafwandeln, obwohl es oft eine gesundheitliche Ursache hat, ist unter bestimmten Bedingungen mitversichert.

Ein weiterer Zuhörer, Theo, fragt nach dem Mehrwert der Versicherung von Herzinfarkten und Schlaganfällen, die innerhalb von drei Stunden nach einem Unfall auftreten. Panos erklärt, dass diese Ereignisse versichert sind, wenn sie durch einen Unfall ausgelöst wurden, obwohl der Nachweis oft schwierig ist. Die meisten Herzinfarkte werden durch eine koronare Herzerkrankung und den daraus resultierenden Verschluss einer Koronararterie verursacht. Die Herausforderung besteht darin, die Plötzlichkeit eines solchen Unfalls nachzuweisen.

Außerdem wird die Frage nach dem Cannabiskonsum behandelt. Trotz Legalisierung bleibt Cannabis als Droge ein Ausschlusskriterium in den Versicherungsbedingungen.

Reinhören lohnt sich!

Titelbild: © die Bayerische

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Umdenken Redaktion
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