Folge 25: Unfallversicherung

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern  Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.

In der 25. Folge diskutieren die drei Biometrie-Experten der Bayerischen, Jessica, Nadine und Panos, detailliert über die gesetzliche sowie private Unfallversicherung.

Die Versicherten

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle ab, die im Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Arbeitsweg passieren. Versichert sind dabei Arbeitnehmer, Minijobber, Azubis, Kinder, Schüler, Studenten und bestimmte Selbstständige. Nadine Meier erläutert, dass auch ehrenamtlich Tätige, wie freiwillige Feuerwehrleute und Mitarbeiter des Roten Kreuzes, versichert sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, etwa freiberufliche Ärzte und Anwälte, die sich freiwillig versichern müssen.

Die Leistungsfälle der Unfallversicherung

Jessica Grün erklärt weiter, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur drei Leistungsfälle abdeckt: Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Sie betont, dass nicht alle Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt sind und erläutert, welche Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem Weg zur Arbeit versichert sind. Pausenzeit und private Erledigungen sind nicht versichert, was auch für Unfälle auf dem Weg zur Kantine oder Toilette gilt.

Panos Kalantzis ergänzt: Die gesetzliche Unfallversicherung konzentriert sich auf Prävention und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, werden finanzielle Leistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld und Rentenleistungen gewährt.

PAUKE

„Pauke: plötzlich, von außen, unfreiwillig, auf den Körper wirkendes Ereignis.”

Das Team erklärt anschließend die „PAUKE”-Definition eines Unfalls:

  • Plötzlich
  • von außen
  • unfreiwillig
  • auf den Körper wirkend
  • Ereignis

Diese Definition hilft, den Umfang der Versicherungsleistungen zu verstehen. Auch auf spezifische Bedingungen und Ausschlüsse, wie erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung, wird in der 25. Folge eingegangen!

Daher: Reinhören lohnt sich!

Titelbild: © die Bayerische

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Umdenken Redaktion
Umdenken Redaktion
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