Hybride Versicherungstarife: Rechtssichere Beratung und Information

Hybride Versicherungstarife erfreuen sich zunehmender Beliebtheit auf dem Versicherungsmarkt. Insbesondere die Bayerische bietet hier innovative Produkte an, die sowohl Versicherungsschutz als auch Anlagemöglichkeiten kombinieren. Doch wie können Versicherungsmakler ihre Kunden in diesem Bereich optimal beraten? Und vor allem: welche rechtlichen Pflichten müssen sie, aber auch Versicherer selbst dabei beachten? Hierfür gab die Bayerische den Fachanwälten für Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz, Wirth Rechtsanwälte, ein Gutachten zum Thema in Auftrag. Wir fassen die wesentlichen Punkte zusammen.

Gutachten für die Praxis: Klare Leitlinien für erfolgreiche Kundenberatung

Zunächst einmal zur Struktur des Gutachtens: Dieses befasst sich mit Beratungs- und Informationspflichten in Bezug auf Wertentwicklungen von hybriden Versicherungstarifen der Bayerischen. Es legt dabei den Fokus auf die rechtlichen Verpflichtungen von Versicherungsmaklern, Versicherungen, wie in diesem Beispiel die Bayerische selbst, und Versicherungsvertretern, um Kunden eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Der Auftrag für das Gutachten bestand darin, die Beratungs- und Informationspflichten bei der Vermarktung hybrider Versicherungstarife zu analysieren. Hierbei wurden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, um sicherzustellen, dass Versicherungsmakler und potenzielle Vertriebspartner der Bayerischen ihren Aufgaben gerecht werden und Kunden optimal beraten können, ohne, dass ihnen dabei rechtliche Fallstricke zum Verhängnis werden.

Die Fusion von Schutz und Rendite

Doch wodurch zeichnen sich hybride Versicherungstarife nun genau aus? Im Kern vereinen sie – vereinfacht gesagt – das Beste aus beiden Welten. Sie bieten Versicherungsschutz, zeichnen sich jedoch auch durch ihre Anlagekomponenten aus. Bei der Bayerischen werden verschiedene Anlagetöpfe angeboten, darunter Aktienfonds, Rentenfonds und Geldmarktfonds. Ein zentraler Knackpunkt bei hybriden Tarifen ist zudem die Aufteilung der Sparanteile. Diese bestimmt, wie viel von den eingezahlten Prämien in den Versicherungsschutz und wie viel in die Anlage fließen. Eine klare Erklärung dieses Mechanismus ist für Versicherungsmakler essenziell, um ihren Kunden die Funktionsweise transparent darzulegen.

Diese Vielfalt ermöglicht es Kunden, ihre Anlagestrategie nach individuellen Bedürfnissen auszuwählen. Dem Vertriebspartner wiederum ermöglichen entsprechende Lösungen dem Kunden ein Highlight Produkt zu präsentieren. Allerdings: Die hybriden Tarife bergen auch gewisse Risiken.

Verlockend realistisch?

Das Gutachten präsentiert diverse Risiken der hybriden Versicherungstarifen, verursacht durch die Kombination diverser Faktoren.

Ein Beispiel: Eine Versicherung bietet einen hybriden Versicherungstarif an, bei dem Kunden einen Teil ihrer Prämien in einen konventionellen Sparanteil, einen Teil in einen fondsgebundenen Sparanteil investieren. Die Versicherung stellt in ihren Unterlagen eine mögliche Wertentwicklung von bis zu 12 Prozent pro Jahr dar. Aufgrund der potenziell hohen Renditen verlockend für Kunden.

Das Risiko liegt in diesem Fall jedoch darin, dass eine Wertentwicklung von jährlich 12 Prozent unrealistisch, wenn nicht sogar übertrieben sein könnte. Riskant, wenn die Versicherung oder schlussendlich der Vermittler diese hohe Wertentwicklung suggeriert, ohne ausreichend darauf hinzuweisen, dass sie unter bestimmten Bedingungen möglicherweise nicht erreicht werden kann. Auch umgekehrt droht Enttäuschung beim Kunden, wenn die tatsächliche Wertentwicklung deutlich niedriger ausfällt, als erwartet.

Das Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist vonseiten des Versicherers ist, Verantwortung zu zeigen und klare wie auch realistische Informationen über die möglichen Wertentwicklungen ihrer (hybriden) Produkte bereitstellen.

Sorgfältige Pflichten

Doch nicht nur die Unternehmen, auch der Vermittler trägt bei der Beratung von hybriden Versicherungstarifen eine bedeutende Verantwortung. Sie müssen ihre Kunden umfassend über Chancen und Risiken aufklären, die mit der Verbindung von Versicherung und Kapitalanlage einhergehen. Eine individuelle Beratung, die die finanzielle Situation und Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt, ist unerlässlich. Ein Fazit, zu dem auch das Gutachten gelangt.

Die Bayerische als Anbieterin hybrider Tarife hat wiederum die Verpflichtung, klare und verständliche Informationen über ihre Produkte bereitzustellen. Eine irreführende Beratung kann fatal enden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schafft wiederum Vertrauen und schützt Kunden vor Fehlentscheidungen. Konkret lauten diese wie folgt:

  • Allgemeine Beratungspflichten (§ 1a VVG): Versicherungsunternehmen, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler müssen Kunden vor Vertragsabschluss angemessen und verständlich über alle relevanten Informationen bezüglich des Versicherungsvertrags informieren. Dies schließt auch hybride Produkte ein.
  • Aufklärung über Wertentwicklung (§ 6 VVG): Versicherungsunternehmen müssen Kunden vor Vertragsabschluss über die Art und Weise der Beteiligung an den Überschüssen und die Wertentwicklung im Vertrag informieren.
  • Vorvertragliche Informationspflichten (§ 7 VVG): Versicherungsunternehmen müssen Kunden vor Vertragsabschluss verschiedene Informationen zur Verfügung stellen, die für ihre Entscheidung relevant sind. Dazu gehören auch Informationen über die zu erwartende Wertentwicklung.
  • Informationspflichten gemäß PRIIPs-Verordnung: Die PRIIPs-Verordnung legt fest, dass Versicherungsunternehmen klare und verständliche Informationen über die möglichen Wertentwicklungen ihrer Produkte bereitstellen müssen. Dazu gehören Performanceszenarien und Annahmen über Renditen.
  • Verpflichtung zur redlichen, ehrlichen und professionellen Beratung: Versicherungsunternehmen müssen im Sinne des Verbraucherschutzes eine Beratung anbieten, die redlich, ehrlich und professionell ist. Dies bedeutet, dass sie realistische und sachgerechte Informationen über Wertentwicklungen und Risiken liefern müssen.
  • Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung: Versicherungsmakler und -vertreter müssen die von Versicherungsunternehmen dargestellten Wertentwicklungen auf Plausibilität überprüfen. Falls diese Darstellungen unrealistisch sind, müssen sie Kunden darüber informieren.
  • Anwendung von § 154 VVG (eventuell): Je nach Ausgestaltung der Produkte könnten Teile des § 154 VVG gelten, der spezielle Anforderungen an die Darstellung von möglichen Wertentwicklungen in kapitalbildenden Lebensversicherungen vorgibt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen gesetzlichen Anforderungen und Pflichten je nach Land und Rechtsordnung variieren können. Daher sollten Kunden und Berater immer die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Landes berücksichtigen. Hier gibt’s das vollständige Gutachten Beratungs- und Informationspflichten zu Wertentwicklungen von hybriden Versicherungstarifen.

Titelbild: © Jenny Sturm/stock.adobe.com

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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