Das neue Gebäudeenergiegesetz: Das ist wichtig ab dem 1. 1. 2024

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seinen Folgen für die Energiewende haben Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert. Jetzt tritt es zum 1.1.2024 in Kraft. Das sind die Neuregelungen im Überblick.

Strenge Regelungen für die Neubauten

Vor allem bei Neubauten in Neubaugebieten zeigt das GEG schnell Wirkung: Jede eingebaute Heizung soll zukünftig zu 65 Prozent mit erneuer­baren Energien betrieben werden. Das Gesetz wird unmittelbar erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei Neubauten in Bestandsgebieten greift die Regelung frühestens ab 2026.

Bauherren müssen Neubauten schon seit 2023 als Niedrigstenergiegebäude konzipieren und die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen. Damit darf der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55-fache des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten. Ab 2025 soll dieser Wert dann bei nur noch bei dem 0.4-fachen liegen.

Zusätzlich sind Bauherren verpflichtet, mindestens eine Form erneuer­barer Energien zu nutzen. Möglich sind der Einsatz von Wärmepumpen, Holzpellets, Biogas und auch der selbst erzeugte Strom mit einer PV-Anlage gehört dazu, wenn die Hauseigentümer damit mindestens 15 Prozent des Energiebe­darfs für Wärme und Kälte decken.

Übergangsfristen in Bestandsbauten

Im Wohnungsbestand ist die Umsetzung des GEG an die Wärmeplanung der Kommunen gekoppelt. Gebäudeeigentümer können entscheiden, ob sie sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen oder auf überwiegend erneuerbare Energien umsteigen. Die Kommunen sind hier in der Pflicht: Je nach Größe müssen sie spätestens bis zum Jahr 2028 eine Wärmeplanung vorlegen und sich damit erklären, ob sie ein Fernwärmenetz anbieten oder nicht.

Beim Austausch von Heizungen ab Januar 2024 gilt im Grundsatz auch die 65-Prozent-Grenze: Das Gebäudeenergiegesetz macht dabei keine Vorgaben, wie der Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien erreicht werden muss. Mögliche Heizungstypen sind unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Gasheizungen, die mit Biomethan, Wasserstoff oder anderen grünen Gasen betrieben werden
  • Fern- oder Nahwärme
  • Hybridheizungen
  • Stromdirektheizungen

Förderungsmöglichkeiten ausschöpfen

Wer seine Heizung austauschen muss oder möchte, kann dafür Förderungen in Anspruch nehmen. Die BAFA zum Beispiel zahlt Zuschüsse beim Einbau einer Heizung, die mit regenerativer Energie arbeitet. Eine Förderung ist möglich in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – die betragen maximal 30.000 Euro. Die Förderung setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • 30 Prozent Förderung für den Austausch einer alten Heizung mit fossilen Brennstoffen gegen eine klimafreundliche Heizungsanlage.
  • 30 Prozent Förderung, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
  • 10 Prozent Geschwindigkeitsbonus, wenn Eigentümer die Heizung frühzeitig austauschen.

Je nach Vorhaben und Art der Anlage kann die Höhe des Zuschusses bis zu 21.000 € betragen. Die Unterstützung lässt sich ausschließlich beim BAFA selbst beantragen, bei der Antragstellung helfen die Installateure mit.

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es zudem zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, wenn Immobilieneigentümer eine neue Heizung einbauen lassen. Der Zuschuss beträgt bis zu 37.500 Euro.

Heizung jetzt tauschen?

Die Sanierung der Heizungsanlage kann sich jetzt lohnen. Zum einen profitieren Bauherren durch den Geschwindigkeitsbonus von einer höheren Förderung. Die Investitionskosten amortisieren sich zudem meist in acht bis zehn Jahren nach dem Kauf durch die geringen Energiekosten und die höhere Effizienz moderner Heizungsanlagen.

Zum anderen verlieren Wohnhäuser mit hohem Energieverbrauch weiter an Wert. Nach einer Studie des Immobiliendienstleisters Jones Lang Lasalle (JLL) lagen die Angebotspreise bei Immobilien der schlechtesten Energieklassen G und H im Durchschnitt im ersten Quartal 2023 rund 28 Prozent unter denen der besten Energieklassen (A/A+). Ein Jahr zuvor betrug der Unterschied dagegen lediglich 21,6 Prozent. Für die Studie hat JLL 5.000 Angebotsdaten von Mehrfamilienhäusern ausgewertet.

Die Bayerische ist vorbereitet auf die Energiewende

Die Bayerische bietet den Kunden nicht nur individuelle Finanzierungslösungen und Unterstützung bei der Immobilienbewertung mit dem Immobilienwertrechner. Moderne Technologien ihrer Kunden versichert die Bayerische in vielen Tarifen auch umfassend mit. Beispiel Wohngebäudeversicherung: Bei der Meine-eine-Police besteht aufgrund der Allgefahren-Deckung umfassender Versicherungsschutz moderner Technologien gegen die Grundgefahren, einfachen Diebstahl und Vandalismus. Und in der „SecurFlex-Police“ und Wohngebäudeversicherung OPTIMAL sind bei Abschluss des Öko-Bausteins nicht nur Grundgefahren abdeckt, sondern auch Schäden durch technische Gefahren und Ertragsausfall.

Titelbild: © lena_serditova / stock.adobe.com

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NewFinance Redaktion
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