1 570 Mal krachte es im vergangenen Jahr in Deutschland, wenn Menschen auf E-Scootern unterwegs waren. Für sieben von ihnen endete die Fahrt tödlich. Das belegen die Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) für den Zeitraum Januar bis September 2020. Im Winter, wenn die Straßen glatt werden, sind die schmalen Reifen ein Risiko. Wie sieht die rechtliche Situation aus, gibt es eine Winterreifenpflicht?
Elektrokleinstfahrzeuge: Seit ihrer Einführung am 15. Juni 2019 auf den Straßen Deutschlands spalten die kleinen Roller die Meinungen: Dem einen eine Plage, eine riskante Störung auf den Radwegen, ist es dem anderen liebstes Verkehrsmittel für kurze Strecken. So oder so, aus dem Straßenbild sind sie nicht mehr wegzudenken. Im ersten Augenblick mag die Zahl der Unfälle hoch klingen. Im Verhältnis zu anderen Verkehrsmitteln spielen E-Scooter bisher eine untergeordnete Rolle. Zum Vergleich: 73.293 Radler verletzten sich im vergangenen Jahr und 351 starben.
Unfälle 2020: Die Zahl der Verletzten hat sich stark erhöht
Allzu aussagekräftig sind die Zahlen aus dem Frühjahr aber nicht, da der Erhebungszeitraum auch während des Lockdowns stattfand. Auf den Straßen waren schlicht weniger Menschen unterwegs, die einen Unfall hätten bauen können: 15,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Dieser Effekt hat sich aber schnell wieder ausgeglichen. In den ersten zwei Quartalen hat sich die Zahl der Unfälle beinahe verdoppelt, im dritten Quartal stieg sie sogar noch mehr an. Wird der E-Scooter als mehr und mehr zum Risiko?
Besonders im Winter, wenn die Straßenverhältnisse schlechter sind, könnte die Zahl der Unfälle weiter steigen. Bei hohem Schnee, wie er Ende Januar gefallen ist, kommen die kleinen E-Scooter nicht mehr oder nur sehr schlecht voran. Bilden sich Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte, müssen Kraftfahrzeuge mit sogenannten M+S-Reifen ausgerüstet sein. Das gibt das Gesetz klar vor. Der Paragraph zwei der StVO allerdings grenzt einspurige Kraftfahrzeuge wie Mofas, Mopeds, Motorräder und eben auch E-Scooter von dieser Regelung aus.
Eine Winterreifenpflicht herrscht demnach nicht. In einer Pressemeldung empfiehlt der TÜV Verband jedoch, bei solchen Wetterverhältnissen auf den elektrischen Roller zu verzichten. Um die Gefahr zusätzlich zu minimieren, sollten Anbieter über ihre Smartphone-App die Kunden warnen. Einige Anbieter wie der schwedische Anbieter Voi sperrten die E-Scooter bei schlechten Wetterverhältnissen sogar. Anbieter wie “Tier” haben sich für eine andere Strategie entschieden: Sie haben eine Wintervariante ihres Rollers geschaffen. Mit größeren Reifen, einem Hinterradantrieb, einem kräftigen Frontlicht und deutlich höherem Gewicht (29 statt 21 Kilogramm) will das Unternehmen durch den Winter kommen.
E-Scooter: Die gleiche Promillegrenze wie beim Autofahren
Eine technische Mindestausstattung für E-Scooter gibt es – auch unabhängig der dunklen Jahreszeit – bislang nicht. Zum Ärger des TÜV Verbands. Dieser wünscht sich, dass Roller mit Blinker ausgestattet werden und fordert eine allgemeine Helmpflicht. Einige Verleiher seien bereits in diese Richtung gegangen, hebt der Verband lobend hervor. Bindend sei dies für Anbieter aber nicht. Darüber hinaus sollten aus Sicht des TÜV Verbands Anfänger zunächst ein Gefühl für den elektrischen Roller entwickeln und auf sicherem Boden üben. Und genau wie auf dem Fahrrad erhöht reflektierende Kleidung die Sichtbarkeit im Verkehr und könne vor einem Unfall bewahren. Grundsätzlich sind E-Roller kein Spielzeug für Kinder. In Deutschland ist es daher erst ab 14 Jahren erlaubt, diese zu fahren und auch nur in nüchternem Zustand: es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren.
Für all die Fans der elektronischen Roller hat die Bayerische eine gute Nachricht: Seit vergangenem Frühjahr versichert sie E-Scooter. Auch wir von NewFinance haben sie im vergangenen Herbst auf Herz und Nieren getestet. Das ist unser Fazit.
Titelbild: (©) bilanol/stockAdobe.com
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