Es hätte ein romantischer Restaurantabend werden sollen. Ein saftiges Steak wird serviert, dazu Rotwein und Kerzenschein. Der Anblick des Gerichts verspricht kulinarische Gaumenfreuden, doch dem Genuss folgt ein jähes Ende, als der Gast auf ein Knochenstück beißt.
Sein Gebiss ist ruiniert. Die Rechnung: Eine Klage vor dem Münchner Amtsgericht. Dieses entschied allerdings zu Gunsten des Restaurantbesitzers. Der Betreiber haftet nicht, wenn sich der Gast bei Verzehr eines Nackensteaks die Zahnbrücke beschädigt.
Doch wer haftet, wenn Schäden nicht nur die eigene, sondern auch die Existenz Unbeteiligter bedroht? So geschehen bei einem Feuerwehr-Großeinsatz in München im vergangenen September. Ein Fall für die Gewerbeversicherung.
Gaststättengewerbe im Aufwind
Nach Angaben des Statistik-Portals Statista gab es 2016 rund 72.500 Restaurant-Betriebe. Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) steigen die Umsatzzahlen in der speise- und getränkegeprägten Gastronomie seit 2013 kontinuierlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Branche einen Gesamtumsatz in Höhe von 46,6 Milliarden Euro. Eine ähnlich positive Entwicklung zeigt sich seit 2011 bei den Beschäftigten-Zahlen. 2017 waren 1.468.000 Menschen im Gaststättengewerbe tätig. Tendenz steigend.
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Brand löst Feuerwehr-Großeinsatz aus
Ab 10 Uhr gingen am ersten Oktoberfest-Tag, am 22. September, mehrere Notrufe bei der Münchner Feuerwehr ein. Anwohner meldeten einen Kaminbrand in einem Gebäude an der Kreuzung Hermann-Lingg-Straße und Bayerstraße, die für drei Stunden gesperrt wurde. Ein Feuerwehrsprecher zur Brandursache:
„Hier befand sich ein Restaurant mit offener Grillstelle. Nach einer ersten Einschätzung breitete sich von hier aus der Brand über die Lüftungsanlage in den Müllraum aus und griff dann im weiteren Verlauf auch auf das Aggregat im Müllraum und den Kamin über.“
Acht Anwohner erlitten eine Rauchvergiftung, wovon sechs ins Krankenhaus gebracht wurden. Der Schaden des Brands wird auf über 100.000 Euro geschätzt. Die genaue Brandursache konnte bisher noch nicht ermittelt werden.
Die Lösung für jedes Unternehmen: BusinessSelect und BusinessAll-Risk der Bayerischen
Restaurantbesitzer sind aufgrund ihres täglichen Umgangs mit Mitarbeitern, Gästen und Dienstleistern einem erhöhten Gefahrenrisiko ausgesetzt. Selbst in der scheinbar vertrauten Routine des Alltags sind Mitarbeiter und Betreiber nicht vor plötzlichen Schadensfällen gefeit. Ob der abgebrochene Zahn des Gastes im Kleinen oder der durch einen offenen Grill verursachte Brand, der auch Anwohner in Mitleidenschaft gezogen hat. Ohne den richtigen Versicherungsschutz können finanzielle Schäden auch die eigene Existenz bedrohen. Ebenso die der Mitarbeiter.
Mit der Gewerbeversicherung der Bayerischen können Unternehmen ihren Versicherungsschutz durch unterschiedliche Bausteine entsprechend ihres individuellen Gefahrenbereiches zusammenstellen. Zwei zentrale Bausteine sind dabei in jedem Fall für jedes Gewerbe relevant: Die Betriebshaftpflicht und die Inhaltsversicherung. Mit der Betriebshaftpflicht sichert der Restaurantbetreiber sich und seine Mitarbeiter gegen Forderungen Dritter, die durch Restaurant-Tätigkeiten oder die angebotenen Produkte zu Schaden gekommen sind, ab. Die Inhaltsversicherung schützt wie die private Hausratversicherung vor Folgekosten durch beschädigtes Restaurant-Inventar oder zerstörte Waren. Wie zum Beispiel dann, wenn die Kühlkammer plötzlich ausfällt und die darin gelagerten Lebensmittel nicht mehr genießbar sind und damit einen finanziellen Schaden in Höhe von tausenden von Euro verursachen.
Da kleinere Betriebe oft einen anderen Sicherungsbedarf haben als große Unternehmen, bietet die Bayerische ihre Gewerbeversicherung in zwei Varianten an: die klassische BusinessSelect und der Premium-Tarif BusinessAll-Risk. Beide Varianten vereinen bereits die Bausteine Inhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung sowie Betriebsunterbrechung. Das Besondere am All-Risk-Tarif: Durch die Allgefahrendeckung sind grundsätzlich alle Gefahren abgesichert, bis auf jene, die nicht explizit vertraglich ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zu den Produktlinien der Bayerischen erhalten interessierte Vermittler hier. Details zur Berufsgruppe der Bäcker gibt es im folgenden Beitrag: Zielgruppe Bäcker: Der “frühe Vogel” im Gewerbe.
Titelbild: ©UFT / fotolia.com
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