Produktrückruf: „Knusper Dinos“, die Gefahr aus dem Tiefkühlfach

Anfang des Monats musste die Firma Vossko GmbH & Co.KG laut Medienberichten eine Charge ihres Tiefkühlprodukts „Knusper Dinos“ zurückrufen. Der Grund: Mögliche Verunreinigungen mit Kunststoffteilchen. Offenbar kam dabei kein Kunde zu Schaden. Aber was, wenn doch?

Schnell reagiert

Die betroffenen Supermärkte Edeka und Marktkauf reagierten umgehend und nahmen die betroffenen Produkte aus dem Sortiment. Kunden konnten die bereits gekaufte Ware in den Filialen auch ohne Vorlage der Rechnung zurückgeben und bekamen den Kaufpreis erstattet. Aber was wäre passiert, wenn der Hersteller den Fehler zu spät bemerkt hätte? Wenn ein Kunde sich beim Verzehr womöglich verschluckt und verletzt hätte?

Schmerzensgeld wird fällig

Dann braucht der Hersteller eine gute Gewerbeversicherung. Denn Arztkosten und Schmerzensgeld werden fällig. Was für einen großen Lebensmittelproduzenten unter Umständen nicht so schmerzhaft ist, kann für einen kleinen Betrieb sehr viel bedrohlicher sein. Zum Beispiel eine kleine Bäckerei: In eine der Backwaren gelangt versehentlich ein Stein. An diesem Stein beschädigt sich ein Kunde zwei Zähne. Eine Klage und eventuelle Schmerzensgeldzahlungen könnten für einen solchen Kleinstbetrieb empfindlich sein.

Versicherung hilft

In einem ähnlichen Fall sprach das Oberlandesgericht Hamm dem Kläger 2.000 Euro Schmerzensgeld zu. Auch die Behandlungskosten musste der Beklagte, der Süßigkeiten-Hersteller Haribo, übernehmen. Mit einer passenden Gewerbe-Police können sich Betriebe gegen dieses Risiko absichern. Beispielsweise mit der Gewerbe-Police der Bayerischen.

Die zwei Säulen

Die Gewerbeversicherung besteht aus zwei Kernelementen: Der Inhalts- und der Betriebshaftpflichtversicherung. Erstere sichert das Betriebsinventar und die Erzeugnisse im Schadensfall ab. Die Betriebshaftpflicht greift, wenn durch den Betrieb, seine Mitarbeiter oder seine Produkte Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter entstehen. Auch in dem oben beschriebenen Fall.

Individueller Schutz

Gleichzeitig bietet die Gewerbe-Police der Bayerischen etwas völlig Neues: Einen Allgefahren-Ansatz. Das bedeutet: „Was in den Bedingungen nicht explizit anders geregelt ist, ist grundsätzlich mitversichert“, weiß Jenny Ortlepp, Produktmanagerin der Bayerischen. Da Unternehmer nicht immer alle Risiken für ihr Geschäft im Vorfeld abschätzen können, ist dieser Schutz ideal. Der modulare Aufbau der Police ermöglicht eine passende branchenspezifische Absicherung für Betriebe jeder Art.

Titelbild: © dottedyeti

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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