Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie 2 Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Panos Kalantzis und Max Dietrichs aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.
Von der Beratungsdokumentation zum nächsten Thema, dem sich Panos und Max widmen: der Risikoabfrage.
In der 15. Folge dreht sich alles um eine Zuhörer-Frage von Thomas aus Düsseldorf. Um diese zu beantworten, beginnen die Podcast-Hosts zuerst damit, die Unterschiede zwischen den Versicherungsschemata “untersucht, beraten oder behandelt” und “bestehen oder bestanden” zu erläutern.
Max und Panos betonen im Weiteren die Bedeutung der exakten Formulierung der Versicherungsfragen und weisen darauf hin, dass der konkrete Abfragezeitraum entscheidend ist. Sie diskutieren die Begriffe Krankheit, Beschwerden und Störungen und wie diese die Risikoabfrage beeinflussen können. Besonders die Skoliose und Trichterbrust, um die es sich in der Zuhörer-Frage handelt, werden auf den Prüfstand gestellt.
“Krankheit im Sinne der BU-Fragen ist ein Gesundheitszustand, der von dem normalen ernsthaft abweicht und behandlungsbedürftig war oder ist ODER meine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt hat.”
Panos erläutert, dass Störungen, wie in diesem Fall, eine klare Abweichung von der Norm darstellen. Beschwerden hängen davon ab, ob die Kundin aufgrund dieser Diagnosen Beeinträchtigungen hatte oder hat. Krankheiten könnten in Betracht gezogen werden, insbesondere weil Thomas in seiner Frage erwähnt hat, dass Krankengymnastik verschrieben wurde. Die Gastgeber sind sich jedoch einig, dass es viele fehlende Informationen gibt, die Thomas selbst recherchieren muss, um die richtige Antwort zu finden.
Max’ Tipp an die Zuschauer: Bereits in Folge 6 und 7 haben sich die beiden Experten über die vorvertragliche Anzeigepflicht unterhalten!
Wie immer – reinhören lohnt sich!
Titelbild: © die Bayerische