Am 23. Februar 2018 ist es soweit: Die IDD, die „Insurance Distribution Directive“, zu Deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie, wird zur rechtlich bindenden Grundlage. Für uns bei der Bayerischen betrifft die neue Regulierung eine Vielzahl unserer Geschäftsbereiche. Und da wir mehrere Vertriebswege zugleich bedienen, ist auch der Maklervertrieb essenziell betroffen. Dabei wurde schnell klar: Wer die IDD nicht nur als Herausforderung, sondern vor allem als Chance betrachtet, kann klar profitieren.
„Die neue Vermittlerrichtlinie ist keinesfalls nur Thema des Vertriebs, sondern sie ist tatsächlich eine Vertreiberrichtlinie, die alle „Vertreiber“ im Sinne des Wortes angeht“, betont Konrad Häuslmeier, der in unserem Haus als Gesamtprojektleiter die Einführung der IDD bei der Bayerischen federführend verantwortet.
„IDD als Chance – fit für IDD“
„Hier bei der Bayerischen sind daher nicht nur Vermittler, also Makler und Exklusivvermittler, gefordert, sondern auch viele Kolleginnen und Kollegen, die direkt oder indirekt mit dem Vertrieb oder mit Kunden zu tun haben. Im Wesentlichen sind das die Bereiche Beratung, Qualifikation & Weiterbildung, Produkte und Vergütung.“ Hier habe das Team der Bayerischen die Veränderung von Beginn an als Chance gesehen, die eigenen Abläufe, aber auch die Kommunikation gegenüber Kunden zu prüfen und zu verbessern. „Das Projekt steht deshalb bei uns auch unter dem Motto: IDD als Chance – fit für IDD“, so Häuslmeier.
Das kommt auf Vermittler zu
Auf den Versicherungsmakler kommen aus Sicht von Häuslmeier im Wesentlichen vier zentrale Veränderungen zu: Zum einen müsse bereits vor der Kundengewinnung klar sein, an welche Zielmärkte und Zielkunden ein Angebot sich richtet. In der anschließenden Beratung sei dann durch die Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse das geeignete Produkt für den Kunden zu identifizieren. „Hier kommen auch neue Spielregeln zur Anwendung, vor allem bei Versicherungsanlageprodukten, wie wir sie aus dem Bankenumfeld und dem Wertpapierhandelsgesetz bereits kennen“, erläutert Häuslmeier. In der Vergütung käme es dann darauf an, mögliche Interessenskonflikte zu identifizieren und noch mehr im Interesse des Kunden zu handeln. Und schließlich berge die IDD eine noch stärkere Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung.
Im Interesse unserer Vermittler
Für ihre Vertriebspartner hatte die Bayerische, so berichtet Häuslmeier, bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen. Dabei habe man unter anderem gemeinsam mit mittelständischen Maklerversicherern und über die Initiative des BFV (Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler) die politischen Arbeitsgruppen unterstützt und diese mit Fachinformationen versorgt.
„Wir können stolz darauf sein, dass auch unsere Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren gehört und dann umgesetzt wurden, ganz im Sinne unserer Makler.“
Gutes tun und noch mehr darüber reden
Gleichwohl bleibt die IDD bis auf weiteres wohl noch ein klares Branchenthema, was Konrad Häuslmeier ein wenig bedauert: „Wir sollten viel stärker deutlich machen, dass sich der Gesetzgeber vorgenommen hat, den Verbraucherschutz und die Verbraucherinteressen stärker zu fördern, den Kunden umfassender und besser zu informieren und das in der EU einheitlich zu gestalten. Davon können sowohl Vermittler als auch wir als Versicherer klar profitieren.“
Titelbild: © NewFinance, Videos: © die Bayerische
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