Elementarschadenversicherung: Länder drängen auf Verpflichtung

Die Starkregensaison steht ins Haus. Obwohl die Risiken breit durch die Medien gingen, haben sich viele Deutsche noch nicht ausreichend abgesichert. Wir werfen einen Blick auf die Details.

Im Mai kommt der Regen

Nur rund die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland ist gegen alle Naturgefahren versichert. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im März mit. Angesichts dessen, dass die von Starkregen und Überschwemmungen ausgehenden Gefahren gerade innerhalb der letzten zwei Jahre ein gewaltiges mediales Echo erzeugten, scheint das unverständlich. Dass Starkregenereignisse sich aufgrund der globalen Erwärmung in naher Zukunft den Prognosen zufolge häufen werden, ist ebenfalls schon länger Gesprächsthema. Allein durch das Sturmtief Bernd kam es im Sommer 2021 zu Überschwemmungen, die Schäden im Gesamtwert von rund 36 Milliarden Euro anrichteten.

Weil wärmere Luft mehr Feuchtigkeit speichern kann, gehen Experten davon aus, dass jede Temperaturerhöhung für „Aufladungen“ sorgen können, die dann in sturzflutartigen Niederschlägen resultieren.

„Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon im April auf.“ Gefährdet seien nicht nur Einwohner nahe an Flüssen, denn Starkregen könne überall auftreten und lokale Überschwemmungen verursachen.

Kommt die Pflichtversicherung?

Weil die flächendeckende Absicherung der Wohngebäudebesitzer nicht ausreichend schnell voranschreitet, sprach sich der Bundesrat erst kürzlich für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden aus. Das Risiko der immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse sei zu hoch, um es zu ignorieren. Laut Haufe steigt damit er Druck auf die Ampel-Regierung, ein entsprechendes Gesetz zu formulieren. Diese jedoch fürchtet eine zu hohe Belastung privater Hauseigentümer und Mieter. Die Kosten für Wohnraum würden rapide steigen, die derzeitige wirtschaftliche Situation mache eine solche Verpflichtung untragbar.

Die Debatte um die Pflichtversicherung

Neu sind derlei Vorstöße dagegen nicht. Bis 1994 gab es zum Beispiel in einigen Bundesländern eine Pflicht für den Abschluss der Gebäudeversicherung. Diese umfasste damals allerdings nur das Risiko Feuer. 2002, nach dem Elbhochwasser, kochte die Debatte einmal mehr hoch. Eine Kooperation zwischen Staat und Rückversicherern war im Gespräch, doch die Kosten, die der Staat im Schadenfall hätte tragen müssen, waren hoch. Die Finanzierung des Rückversicherungsystems galt wiederholt als der Grund dafür, warum eine Pflichtversicherung in diesem Rahmen bislang nicht umgesetzt wurde.

Noch im vergangenen Sommer habe es in der Thematik jedoch Konsens zwischen Bund und Ländern gegeben – der dann wenig später offenbar verschwand. Im neuen Jahr wollten die Verantwortlichen das Thema noch einmal „prüfen“. So berichtete es die Tagesschau. Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen, so wäre die Einführung jedoch rechtlich möglich.

Der Bundestag stellt zu der Debatte ein Paper bereit (hier nachzulesen).

Luft nach oben bei der Elementarschadenversicherung

Weil aber erst die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland gegen Naturgefahren abgesichert ist, besteht hier jede Menge Luft nach oben. Bevor die Starkregensaison losgeht, so rät es der GDV, sollten Hausbesitzer ihren Versicherungsschutz überprüfen. Wenn sie ihr Eigentum zu Beginn der Starkregensaison absichern wollen, ist eine frühe Initiative notwendig. Jörg Asmussen erklärt dazu: „In der Regel dauert es ein paar Wochen, bis die neue Versicherung greift.“

Elementar Solo

Die Bayerische bietet über ihre Tochter asspario Versicherungsdienst exklusiv eine eigenständige Elementarversicherung an: Die „Elementar Solo“. Hier müssen Kunden nicht extra einen Zusatzbaustein in einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung wählen oder gar ihren Vertrag kompliziert umstellen.

Und das kann die Versicherung: Falls Naturgewalten das Gebäude vollständig zerstören, erstattet sie die ortsüblichen Wiederherstellungskosten. Bei beschädigten Gebäuden bezahlt sie die Reparatur. Die maximale Leistung liegt bei drei Millionen Euro. Für Erdbeben fällt dabei generell der Höchstbeitrag an.

Im Beitrag „Sommer, Sonne, Flutgefahr“ erfahren Interessierte mehr dazu.

Titelbild: ©.DirkDaniel / stock.adobe.com

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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