Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.
Neues Jahr – neues Team
Das Jahr 2024 beginnt mit einer frischen Besetzung im Biometrie2Go-Podcast-Team der Bayerischen. Biometriespezialist Panos Kalantzis erhält ab sofort tatkräftige Unterstützung von den beiden Biometriespezialistinnen Jessica Grün, Vetriebsdirektion Mitte, und Nadine Meier, Vertriebsdirektion Nord!
Gemeinsam starten sie mit dem großen Thema der Dienstunfähigkeit (DU) in die 17. Folge. Panos erklärt die Bedeutung verschiedener Beamtenstatus und betont die Wichtigkeit, den genauen Status bei der Anfrage für die DU-Absicherung anzugeben.
Bei der Definition der Dienstunfähigkeit werden die verschiedenen Ansätze, einschließlich der 6-3-6-Regelung und der Überprüfung der anderweitigen Verwendung eines Beamten, beleuchtet. Besonders zu beachten ist, dass die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit nicht in der Hand des Amtsarztes liegt, sondern vom Dienstherrn getroffen wird. Der Amtsarzt liefert lediglich die Entscheidungsgrundlage.
“In den letzten 6 Monaten war der Beamte in Folge einer Erkrankung mehr als 3 Monate krankgeschrieben und es besteht keine Aussicht, dass in den nächsten 6 Monaten die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt wird.”
BU oder DU?
Bei der Abgrenzung zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit ist besonders anzumerken, dass Kunden ohne DU-Klausel in ihrer BU-Versicherung zwei unterschiedliche Prüfungen durchlaufen müssen. Diese müssen nicht zwingend das gleiche Ergebnis bringen. Bei einem BU-Vertrag mit DU-Klausel hingegen besteht die Möglichkeit, dass die zweite Prüfung durch die Klausel ausgehebelt wird. Wie das gelingt? Das hängt mit deren exakten Wortlaut zusammen, sagt Panos.
“Anstoß für das amtliche DU-Verfahren ist die Nichterfüllung der Dienstpflichten im bisher innegehabten Posten in dem konkret-funktionellen Amt.”
Von der begrenzten Dienstfähigkeit bis zur speziellen DU
Panos erklärt weiterhin, dass die begrenzte Dienstfähigkeit besagt, dass ein Beamter nicht zu 100%, aber mindestens zu 50% für die regelmäßige Arbeitszeit arbeiten kann. Dies unterscheidet sich von einer Teilzeitbeschäftigung, die einen freiwilligen Antrag erfordert, während die begrenzte Dienstfähigkeit vom Dienstherrn initiiert wird.
Die spezielle DU betrifft hauptsächlich Polizeivollzugsbeamte, wenn sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen ihres Dienstes nicht mehr genügen und nicht zu erwarten ist, dass sie die volle Verwendungsfähigkeit in den nächsten zwei Jahren wiedererlangen. Dies kann auch für Beamte des Justizvollzugs und der Feuerwehr gelten – bundeseinheitlich ist dies jedoch nicht.
Worin liegt nun eigentlich der Unterschied zwischen unechter und fast echter DU? Und was ist die “echte” DU-Klausel? Darauf dürft Ihr Euch in der nächsten Folge freuen!
Bis dahin – reinhören lohnt sich!
Titelbild: © die Bayerische