Rechtstipps: So setzt Ihr Cloud-Dienste richtig ein!

Die Zukunft liegt in den Wolken. Im Zeitalter der digitalen Medien und einer Abkehr vom Papier muss eine neue Art des Speicherns her. Cloud-Dienste bieten eine Alternative.

Fotos, Dokumente, Musik: Nutzer können vielerlei Dateien in der Cloud speichern und somit erstens ihre lokalen Festplatten entlasten und zweitens bei Bedarf auch anderen Personen den Zugang zu benötigten Daten erleichtern. In Deutschland nimmt die Beliebtheit der Cloud stetig zu. Laut Bitkoms Cloud-Monitor 2018 nutzten im Jahr 2017 zwei Drittel aller Unternehmen Cloud-Anwendungen. Zum Vergleich: 2015 waren es demgegenüber 55 Prozent. Doch was gibt es rechtlich zu beachten, will ein Unternehmen die Cloud nutzen? Wir haben beim Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow nachgefragt.

Datenspeicherung in der Cloud

Zunächst einmal stellt sich die Frage, welche Dokumente ein Makler überhaupt in der Cloud speichern darf. Kundendaten und andere sensible Dokumente dürfen auf keinen Fall in die falschen Hände geraten. Wichtig ist hierbei das technische Können des Maklers. „Zu denken ist jedoch an Auftragsverarbeitungsverträge und technische Sicherheitsvorkehrungen, gerade in Bezug auf Datenverschlüsselung gegen den Zugriff von außen“, warnt der Rechtsanwalt. Besondere Vorsicht ist, so Jöhnke, weiterhin wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geboten. Denn das technische Konzept des verantwortlichen Maklers „darf im Ergebnis keinen Verstoß gegen die Datensicherheit nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 24, 25 und 32 DSGVO zulassen.“

Es liegt hierbei am verantwortlichen Makler, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, die sich nach der technischen Ausgestaltung des IT-Konzepts richten müssen. Je höher das mögliche Risiko, umso besser sollten diese Schutzmaßnahmen sein. „Eine Cloud stellt gegenüber einem stationären Server höhere Risiken dar. Zum Beispiel in Bezug auf die notwendige Unterstützung des Verantwortlichen bei den Betroffenenrechten, wenn die Daten nicht in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert sind, sondern gegebenenfalls in Übersee.“

„Eine Cloud stellt gegenüber einem stationären Server höhere Risiken dar.“ – Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Jöhnke & Reichow

cloud-dienste bjoern joehnke
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Alles dokumentieren!

Um einwandfrei mit einem Cloud-Dienst arbeiten zu können, gilt es für Makler auch die Dokumentationspflicht im Auge zu behalten. Der Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke rät dazu, ein ausführliches Datenschutzkonzept aufzubauen und die Cloud-Dienste darin zu integrieren. Besonders wichtig sei dies auch hinsichtlich der Datenschutzinformation gegenüber dem Betroffenen. Außerdem sollten „insbesondere die Verarbeitungsverzeichnisse und die TOMs so angepasst werden.“

Rechtlich sichere Cloudnutzung

Mittlerweile ist die Kenntnis um die DSGVO so eine Art Grundvoraussetzung. Maklern ist darum angeraten, sich dahingehend ausreichend zu informieren. Hierzu haben Jöhnke & Reichow eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur DSGVO auf ihrer Homepage veröffentlicht und eine Checkliste für Unternehmer zusammengestellt. „Cloud-Dienste sollten in die „Makler-Dokumente“ implementiert werden. Noch wichtiger ist dabei natürlich die technische Umsetzung, denn auf die Cloud wird ja „von außen“ zugegriffen. Demnach sind Virtual Private Networks (VPN) und entsprechende Verschlüsselungstechniken einzusetzen“, so Jöhnke.

Außerdem haben wir für interessierte Makler weitere Rechtstipps zum Thema E-Mail-Marketing.

Titelbild: © De Visu / Fotolia.com

Beitragsbild: © Björn Thorben M. Jöhnke

Sie haben einen Fehler gefunden? Unsere Redaktion freut sich über einen Hinweis.

Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

Ähnliche Artikel

Kommentare

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Über unseren Blog

Die Bayerische – „die Versicherung mit dem Reinheitsgebot“ – zählt mit ihrer mehr als 160-jährigen Geschichte zu den traditionsreichsten deutschen Versicherern. Wir freuen uns, Sie auf unserem Blog „umdenken“ begrüßen zu dürfen.

Zukunftsmacher Bootcamp 2024

Das Unternehmer-Bootcamp vom 16.07 - 18.07. in Leogang, präsentiert von die Bayerische und DELA, setzt auch diesen Sommer neue Maßstäbe. 2einhalb Tage, die Euch als Unternehmer und Entscheider herausfordern! Habt Ihr das Zeug zum Zukunftsmacher? Dann sichert Euch eines von 25 exklusiven Tickets.

Biometrie 2 go

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie 2 go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung.

Marktausblick mit Maximilian Buddecke

Maximilian Buddecke, Leiter persönlicher Vertrieb, nimmt Euch mit auf eine Reise durch die aktuelle Welt der Versicherungsbranche.

AKS Kompetenz-Center

Die Arbeitskraftsicherung ist keine Existenzsicherung. Obwohl sie immer wieder fälschlicherweise dafür gehalten wird. Die Produkte schützen, was sich der Versicherte im Laufe seiner Karriere hart erarbeitet hat: seinen Lebensstandard.

Beiträge nach Themen