Folge 12: Biometrie und Kammerberufe

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie 2 Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Panos Kalantzis und Max Dietrichs aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.

Arbeitskraftsicherung für Kammerberufe

In der 12. Folge sprechen Max und Panos über die Arbeitskraftsicherung für Angehörige von Kammerberufen. Sie erklären, dass Kammerberufe spezielle freie Berufe sind, für die besondere Zugangsregelungen und Pflichtmitgliedschaften in Berufskammern gelten. Angehörige von Kammerberufen sind oft Mitglieder von Berufsständischen Versorgungswerken, die Leistungen wie Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrenten bieten.

Die Berufsunfähigkeitsrente in diesen Versorgungswerken setzt voraus, dass das Mitglied gesundheitsbedingt dauerhaft zur Ausübung seiner Berufsaufgaben unfähig ist und die Tätigkeit aufgibt. Diese Definition unterscheidet sich von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Private BU-Versicherung und wichtige Vertragsdetails im Fokus

Max und Panos betonen weiterhin die Wichtigkeit einer privaten BU-Versicherung für Kammerberufe, da sie frühzeitig greift und die Berufstätigkeit nicht vollständig aufgegeben werden muss. Sie klären auch darüber auf, dass die private BU-Rente nicht gekürzt wird, wenn das Versorgungswerk eine BU-Rente zahlt, und umgekehrt.

Ein weiterer Punkt, den sie hervorheben, ist die finanzielle Angemessenheit beim Abschluss eines privaten BU-Vertrags, da die Anwartschaften aus Versorgungswerken berücksichtigt werden. Sie erwähnen, dass einige Versicherer vorteilhaftere Regelungen haben, wie die Bayerische.

Abschließend widmen sich die Experten der Bedeutung von Regelungen zur konkreten Verweisbarkeit, insbesondere in Bezug auf zumutbare Einkommenseinbußen und soziale Wertschätzung. Sie empfehlen, die Umorganisationsklausel für angestellte Kammerberufler zu prüfen und die Erhöhungsmöglichkeiten der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu beachten.

Wie immer – reinhören lohnt sich!

Titelbild: © die Bayerische

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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