Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Panos Kalantzis, Daniel Schünemann und Max Dietrichs aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.
Unechte und echte Berufe
In der fünften Folge widmen sich die drei Experten dem Begriff der unechten Berufe. Dieser kommt vorrangig beim Neuabschluss eines Vertrags ins Spiel. Der Vermittler muss nach dem Berufsbild fragen. Laut dem BU-Experten Panos Kalantzis zählen zu den echten Berufen zum Beispiel solche, die auf Dauer ausgelegt sind, die die Lebensstellung eines Versicherten prägen und die dem Erwerb des Lebensunterhalts dient.
Schwer versicherbar
Hierbei stellt sich zuweilen die Frage, wie Vermittler denn handeln, wenn der Interessent ein Schüler, ein Azubi oder ein Student ist. Auch Arbeitslose oder Hausfrauen und -männer stellen eine Herausforderung dar. Die große Frage dahinter: Sind die überhaupt versicherbar? Falls Vermittler eine Anfrage von einer solchen eher schwierig versicherbaren Person bekommen, sollten sie trotzdem nicht gleich aufgeben.
„Im Grunde genommen gibt es da zwei Regeln: Entweder suche ich selbst in den Versicherungsrichtlinien der Versicherer, oder ich frage selbst beim Konzern nach. Wenn der Versicherer dann zusagt, dass die Person tatsächlich versicherbar sei, dann würde ich die Rückmeldung per Mail anfordern, damit sich für einen späteren Zeitpunkt etwas habe, was ich mit beim Kunden ablegen kann.“
Arbeitslos oder Hausfrau?
Weiterhin gehen die drei Experten von der Bayerischen ins Detail darüber, ob Arbeitslose sich auch als Hausfrauen oder -männer melden könnten. Und falls nicht, welche Praktiken ihnen doch noch zu einem grundlegenden Versicherungsschutz verhelfen können. „Gesetzt dem Fall, der Versicherer XY stuft eine Hausfrau besser ein als eine in Teilzeit arbeitende Altenpflegerin oder Bäckereifachverkäuferin.“ Was Makler hier auf keinen Fall tun sollten, verrät Panos Kalantzis im Podcast. Im weiteren Verlauf behandeln die Experten noch die echten Berufe.
Folge 6: Die vorvertragliche Anzeigepflicht, Teil 1
Im ersten von mehreren Podcasts zur vorvertraglichen Anzeigepflicht stellen die Experten zunächst einmal klar, dass das Thema alle Versicherungsarten gleichermaßen betrifft. Insbesondere aber stünden die private Krankenvollversicherung und die Absicherung der Arbeitskraft hier im Schlaglicht: Denn gerade diese beiden Sparten stellen viele Vermittlerinnen und Vermittler vor große Herausforderungen. „Ich denke hier allen voran an die Gesundheitsfragen, die machen hier den Großteil aus“, sagt Daniel Schünemann dazu.
Was sind die vorvertraglichen Anzeigepflichten?
Die Experten beginnen mit einer Definition der vorvertraglichen Anzeigepflichten. Was steckt hinter dem Begriff? Alle Kunden sind hierbei erstens zur vollständigen Wahrheit verpflichtet, zweitens müssen ihnen alle Fragen schriftlich vorliegen. Weiterhin erklärt Panos Kalantzis, warum in der Nachbearbeitung oftmals die Frage gestellt wird, ob sich Gesundheitszustand oder Beruf des Kunden seit der Antragstellung geändert hätten.
„Der Versicherer hat das Recht zu erfahren, ob die beantworteten Gesundheitsfragen weiterhin richtig sind.“
Denn zwar müssen Kunden nicht von sich aus angeben, wenn sich ihre Gesundheit verschlechtert hat, aber sobald der Versicherer nachfragt, sind Kunden auch hier zur wahrheitsgemäßen Antwort verpflichtet.
Anzeigepflicht verletzt
Im Anschluss verraten die Experten, was geschieht, wenn Kunden die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Laut aktuellen GDV-Daten resultieren zwölf Prozent aller Leistungsanträge abgelehnt, weil Kunden nicht ordnungsgemäß auf die Gesundheitsfragen geantwortet haben. Panos Kalantzis sieht eine große Gefahr dabei, sie gleich am Point of Sale auszufüllen. Kunden bräuchten mehr Zeit, um auf die Fragen zu antworten. Außerdem gibt Kalantzis Tipps, wie man an die dafür benötigten Informationen herankommt.
Hier sind die letzten Podcasts zum Durchhören!
Titelbild: © die Bayerische