Walpurgisnacht: Wenn nicht nur Hexen ihr Unwesen treiben

Faust: „Zum Brocken wandeln wir in der Walpurgisnacht (…)“
Mephistopheles: „Ein Hundert Feuer brennen in der Reihe. Man tanzt, man schwatzt, man kocht, man trinkt, man liebt. Nun sage mir, wo es was Bessers gibt?“ (Aus: Johann Wolfgang von Goethe: Faust: Eine Tragödie)

Schon in Goethes „Faust“ ist von der Walpurgisnacht und dem Hexentanz auf dem Brocken im Harz zu lesen. Die erste Walpurgisnachtfeier fand bereits 1896 auf dem Brocken, der auch Blocksberg genannt wird, statt. Am Abend des 30. April versammeln sich alle Hexen Deutschlands im Harz, um gemeinsam auf ihren Besen auf den höchsten Berg zu fliegen. Dort singen und tanzen sie um ein großes Feuer. Kaum ein deutscher Brauch ist so alt und so geheimnisvoll wie die Freinacht. Oft stehen die Feiern auch unter dem Motto „Tanz in den Mai“. Aber woher kommt der Brauch? Und was ist erlaubt?

Nächster Versuch: Frühling?

Sagen und Mythen rund um die Walpurgisnacht gibt es genug. Lange glaubten die Menschen, dass sich Hexen auf dem Blocksberg im Harz treffen, um auf die Ankunft des Teufels zu warten. Kindergerecht aufbereitet ist dieses Hexentreffen auch bei Bibi Blocksberg schon zur jährlichen Hexen-Hauptversammlung geworden. Zurück geht die Freinacht aber wohl auf ein heidnisches Fest, das die Ankunft des Frühlings feiert.

Beliebter Brauch: Maischerze

Der Tradition entsprechend finden auch heute noch vielerorts Feste mit Fackelwanderungen und Feuer statt. Doch seit mehreren Jahren haben sich auch die sogenannten Maischerze immer weiter ausgebreitet. Dazu gehört unter anderem der Brauch, den Maibaum, der am 1. Mai aufgestellt werden soll, aus anliegenden Gemeinden zu stehlen. Doch auch Häuser und Hausrat sind nicht vor Streichen sicher. Besonders beliebt ist es, Gartentürchen auszuhängen, Türklinken und Autos mit Rasierschaum oder Sahne zu besprühen oder Gartenmöbel und Mülltonnen zu entwenden und umzustellen.

Zahlt die Hausratversicherung auch bei Vandalismus?

Zum notwendigen Brauch wurde es mittlerweile auch, in der Walpurgisnacht den Hausrat vor Streichen zu sichern. Sonst findet sich die Gartenbank womöglich beim Nachbarn, die Mülltonne am Ende der Straße oder die Fußmatte überhaupt nicht mehr. Nicht selten werden Gegenstände beschädigt oder zerstört. Und in den seltensten Fällen gibt sich der Täter reumütig zu erkennen. Wer beispielsweise Opfer eines eingeworfenen Fensters wurde oder nach der Freinacht ein ungewolltes Graffiti an seiner Hauswand entdeckt, muss prüfen, ob in der Hausratversicherung Schäden durch Vandalismus abgedeckt sind. Mit unserer Hausrat-Versicherung OPTIMAL sind auch Schäden durch Vandalismus, Diebstahl und mutwillige Beschädigung eingeschlossen. Auch unsere Wohngebäudeversicherung schließt Vandalismus, wie Graffiti an der Hauswand, mit ein. Mit der Meine-eine-Police bieten wir diese Versicherungen auch im Paket an: Ein Vertrag, umfassender Versicherungsschutz rund ums Haus.

Titelbild: © Emilian

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