Folge 26: Unfallversicherung, die Zweite

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern  Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.

Wie bereits in Folge 25, dem ersten Teil zur Unfallversicherung, angeteasert, gehen unsere Biometrie-Experten, Nadine Meier, Jessica Grün und Panos Kalantzis, in der neuesten Folge von Biometrie2Go weiter auf das Thema ein. Dieses Mal sprechen sie speziell über den Begriff der “Eigenbewegung”.

“Ich habe mich entschieden, meinen Körper in eine bestimmte Richtung zu bewegen.”

Eine Eigenbewegung ist jede Bewegung, die bewusst und geplant durchgeführt wird. Panos  verdeutlicht dies mit Beispielen: ein Sturz auf einer Eisplatte zählt als versichert, da ein äußeres Ereignis den Unfall verursachte. Ein Umknicken beim Aussteigen aus dem Auto ist währenddessen nicht versichert, weil keine äußere Ursache vorliegt. Um Leistungsprobleme zu vermeiden, sollte die Eigenbewegung entsprechend mitversichert werden.

“Die Klausel zur erhöhten Kraftanstrengung betrifft einen eingeschränkten Bereich des Körpers bzw. bestimmte Verletzungen.”

Jessica weist darauf hin, dass die Abgrenzung zur erhöhten Kraftanstrengung wichtig ist, da diese nur bei außergewöhnlichen Muskelanstrengungen greift, die zu spezifischen Verletzungen führen. Ein angeführtes Beispiel verdeutlicht dies: Ein Läufer, der über einen Pflasterstein stolpert, ist nicht durch die Klausel für erhöhte Kraftanstrengung abgedeckt, während jemand, der beim Tragen eines schweren Tischs eine Muskelzerrung erleidet, dies durch die Klausel belegen muss.

Reinhören lohnt sich!

Titelbild: © die Bayerische

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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