Carsharing: Wer zahlt im Schadenfall?

Ob für einen Umzug, für eine Dienstreise oder einen wichtigen Termin: Oftmals erweist sich der Weg zur Autovermietung als der praktischste und kostengünstigste. Er kann aber auch teuer werden, etwa durch einen Unfall oder einen Irrtum.

So wurde etwa eine Mieterin zur Kasse gebeten, die eigentlich nur einen Wagen für einen Umzug ausgeliehen hatte. Als sie ihn zurückbrachte, wies er Blechschäden auf. Nach eigener Aussage waren diese noch nicht dagewesen, als sie zur Vermietung zurückkehrte. Trotzdem sollte sie die Reparaturkosten zahlen. Das sah sie nicht ein und klagte. Allerdings gab das Gericht der angeklagten Autovermietung recht. Zwar wurde nicht aufgeklärt, woher der Schaden letztendlich kam, aber auch mit einem Sieg vor Gericht hätte die Klägerin zumindest einen Teil der Kosten tragen müssen. Denn im Mietvertrag war eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart.

Carsharing: Schnell und unkompliziert

Carsharing wird derzeit immer beliebter. Nicht nur entfallen die Anschaffungskosten für einen eigenen Wagen, auch das Ausbleiben von zeitraubenden Besuchen in der Werkstatt sorgt dafür, dass sich zunehmend Menschen auf das Mieten eines Wagens verlassen, wenn es zum Beispiel um Umzüge geht. Innerhalb nur weniger Jahre stieg die Zahl der Carsharing-Angebote von 7.000 (2014) auf über 21.000 (2018) an. Im Januar überschritt die Zahl der Carsharing-Nutzer die 2-Millionen-Marke. Einer repräsentativen Umfrage vom Forsa-Institut zufolge sehen 14 Prozent der Befragten das Carsharing als gute Alternative zum eigenen Auto. Dabei steht die jüngere Generation (18-29) dem Carsharing grundsätzlich positiver gegenüber als ältere Befragte (50-59).

Die teure Selbstbeteiligung

Der Fall der Klägerin zeigt, dass Unfälle mit Mietwagen sehr teuer werden können. Sollte der Kunde in einen Unfall verwickelt sein, zahlen die Anbieter solcher Carsharing-Dienste (beispielsweise DriveNow, car2go oder Flinkster) den Schaden. Dafür aber fordern sie generell eine Selbstbeteiligung, deren Höhe je nach Wagen und Schaden anders ausfällt. Mit dem Carsharing-Schutz der Bayerischen ist der Kunde nach einem Unfall vor der Selbstbeteiligung geschützt. Sollte der Anbieter bei einem Kasko- oder Haftpflichtschaden die Selbstbeteiligung fordern, greift die Police und trägt Kosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Der Versicherungsschutz ist deutschlandweit gültig.

Rundumschutz für das Auto

Bei Unfällen mit dem eigenen Wagen greift die Kfz-Versicherung der Bayerischen und schützt vor finanziellen Schäden. Nicht nur bei Schäden durch Brand, Sturm, Einbruch oder Marder, sondern im Vollkasko-Tarif auch bei selbstverschuldeten Schäden oder Beschädigungen durch Dritte. Für Kunden, die entweder privat ein Auto verleihen oder im Wagen einer anderen Person fahren, gibt es den Drittfahrerschutz. Damit sind Regressforderungen und Prämiennacherhebungen des Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherers abgedeckt, falls im fremden Wagen ein Unfall passiert.

Weitere Informationen zu den Kfz-Versicherungen der Bayerischen finden Sie hier.

Titelbild: Free-Photos / pixabay.com

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NewFinance Redaktion
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