Jens Reichow: „Es kann für Versicherungsnehmer sinnvoll sein, einen Spezialmakler zu konsultieren.”

Sieben Milliarden Euro: So teuer sind nach neuesten Schätzungen die durch die Flutkatastrophe im Juli entstandenen Schäden. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge entfallen davon 6,5 Milliarden Euro auf Wohngebäude, Hausrat und Betriebe. Das Extrembeispiel zeigt, welchen – teils unvorhersehbaren – Risiken Sachwerte unterliegen. Doch welche sind die riskantesten Sachwerte und worauf müssen Vermittler bei der Beratung achten? Wir haben beim Rechtsanwalt nachgefragt.

Riskante Sachwerte

Der Sammelbegriff „Sachwert” umfasst eine Gruppe von Anlagegütern, die in physischer Form existieren und einen greifbaren Nutzwert bieten. Gleichzeitig sind diese Güter teils grundverschieden und unterliegen damit speziellen Risiken, auf die es sowohl bei der Absicherung derselben als auch beim Investment zu achten gilt. Zu Sachwerten gehören: 

  • Immobilien: Nicht umsonst sind Immobilien auch als Betongold bekannt. Sie stehen vor allem in Krisenzeiten immer wieder im Fokus der Anleger. Der Traum vom Eigenheim verlangt häufig jahrelange Verpflichtungen. Dementsprechend wichtig ist die korrekte Absicherung.
  • Aktien: Aktien gelten als Teile börsennotierter Unternehmen ebenfalls als Sachwerte.
  • Edelmetalle: Gold und Silber in Barren- oder Münzenform liegen häufig sicher in Schließfächern in der Bank, können jedoch auch zu Hause verbleiben. In dem Fall lohnt sich eine Prüfung der Hausratversicherung.
  • Land: Grund und Boden haben nur wenige inhärente Risiken. Je nach politischer Lage des Landes kann eine Enteignung erfolgen oder die Grunderwerbssteuer schwanken.
  • Schiffe, Flugzeuge und Lokomotiven: Laut Yacht.de steigt der Wert von gestohlener Bootsausrüstung jährlich an. Die Bahnblogstelle berichtet von aufgebrochenen Loks und entwendeten Bauteilen. Was ein Investment angeht, ist bei Beteiligungen an entsprechenden Fonds auf die Qualität der Objekte zu achten.
  • Kunst, Antiquitäten und Oldtimer: Hier ist es vor allem ein emotionaler Wert, der den Preis der Objekte steigert – gerade bei Sammlerstücken rechtfertigt das Material oftmals den Kaufpreis nicht.

Pflichten für Vermittler

Bei der Absicherung von Sachwerten ist Vorsicht geboten – sowohl für den Kunden als auch für den Vermittler. Welche Risiken es dabei gibt und wie der Vermittler erfolgreich manövriert, weiß Rechtsanwalt Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg.

Als überschaubar betrachtete Risiken bergen durchaus erhebliches Schadenpotential.”

Redaktion: Die Bandbreite von Sachwerten ist groß – bei welchen besteht Ihrer Einschätzung nach ein besonderes Risiko?

Jens Reichow: Wann ein besonderes Risiko besteht, zeigt sich oftmals erst im Nachhinein. Gerade ein Blick auf die jüngste Überschwemmung in Rheinland-Pfalz belegt, dass in der Vergangenheit vielleicht eher als überschaubar betrachtete Risiken durchaus erhebliches Schadenpotential bergen.

Es kann für Versicherungsnehmer sinnvoll sein, einen Spezialmakler zu konsultieren.”

Redaktion: Bei welchen Sachwerten werden die meisten Fehler gemacht, was die korrekte Absicherung angeht?
Jens Reichow

Jens Reichow: Das kann man sicherlich nicht pauschal beantworten. Zu Fehlern kann es allerdings leicht kommen, wenn Vermittler sich mit der Absicherung eines Sachwertes befassen, mit dem sie nicht in ihrem Alltagsgeschäft konfrontiert sind. Hier kann es für Versicherungsnehmer daher sinnvoll sein, einen Spezialmakler zu konsultieren.

Redaktion: Wie lassen sich Sachwerte bestmöglich versichern?

Jens Reichow: Die Qualität des Versicherungsschutzes hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Einzelne Versicherer bieten beispielsweise nur die Absicherung gegen konkrete Gefahren an, wohingegen andere Versicherer auch eine Allgefahrendeckung oder zumindest eine Elementarschadensversicherung anbieten. Daneben sollte auch die Finanzstärke des Versicherers beachtet werden.

Redaktion: Welche besonderen Pflichten hat der Vermittler bei der Absicherung riskanter Sachwerte? Wie begleitet er den Kunden hier am besten, um auf der sicheren Seite zu sein?

Jens Reichow: Ein wichtiger Punkt ist zunächst die richtige Risikobewertung. Gerade Versicherungsmakler kann danach eine Pflicht zur Bedarfsermittlung treffen. Ein Beispiel dafür ist ein Fall, der 2018 vor dem OLG Schleswig landete: Hier hatte der Makler nicht ausreichend über das Diebstahlrisiko eines Radladers aufgeklärt. Details dazu führen wir im Blogbeitrag der Kanzlei Jöhnke & Reichow OLG Schleswig: Pflicht des Versicherungsmaklers zur eigeninitiativen Bedarfsermittlung auf. Weiterhin besteht eine Pflicht zur Prüfung des zu versichernden Objekts. Wie weit diese geht, erklären wir ebenfalls in einem Blogbeitrag der Kanzlei Jöhnke & Reichow.
Ist die objektive Risikobewertung abgeschlossen, sind aber auch die subjektiven Absicherungswünsche des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Beides, also objektive Risikobewertung und subjektive Absicherungswünsche, gilt es dann jedenfalls sorgsam vom Vermittler zu dokumentieren.

Redaktion: Welche Risiken kommen auf den Vermittler zu, wenn er diese Pflichten nicht befolgt?

Jens Reichow: Die Gefahr, als Vermittler Schadensersatz leisten zu müssen (zu deren Umfang siehe auch Blogbeitrag der Kanzlei Jöhnke & Reichow Quasideckung: So ermittelt der BGH den Schaden des Versicherten bei einer Pflichtverletzung des Versicherungsvermittlers), ist natürlich immer allgegenwärtig. Gerade bei sehr wertvollen Sachwerten liegt dieses Risiko dann schnell auch summenmäßig oberhalb der Mindestversicherungssumme einer Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler. Wer also als Versicherungsvermittler mit der Absicherung erheblicher Sachwerte (zum Beispiel einer Familien-Villa) beauftragt wird, sollte sich immer auch fragen, ob die Versicherungssumme seiner eigenen Haftpflichtversicherung ausreicht, für den Fall, dass etwas schiefläuft.

Titelbild & Beitragsbild: © Jens Reichow

Jens Reichow

Jens Reichow

Rechtsanwalt

Autor: Jens Reichow ist Rechtsanwalt und Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Die Kanzlei hat sich unter anderem auf den Bereich Vermittlerhaftung spezialisiert. Weiterführende Informationen zu dieser Thematik finden Sie auch unter: Die Haftung des Versicherungsmaklers (klicken Sie dazu aufs Bild)

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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