Michael Strencioch: “Wir erwarten eine Zunahme von Leistungsanträgen”

26. Juli 2021: Insgesamt gingen im Laufe der Pandemie mehr als 3,7 Millionen Coronavirus-Meldungen beim Robert-Koch-Institut (RKI) ein. Medien und Bevölkerung fürchten eine vierte Infektionswelle, bei den deutschen Lebensversicherern ist dagegen von der “BU-Welle” die Rede. Dem geht Alexander Schrehardt von AssekuranZoom auf den Grund. Er sprach mit Michael Strencioch, Leiter im Bereich der Regulierung von biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit bei der Bayerischen.

Alexander Schrehardt: Herr Strencioch, Ihr Kunde hatte in der Vergangenheit seine Beiträge regelmäßig bezahlt und erwartet eine schnelle, professionelle Bearbeitung seines Leistungsantrags. Wie ist das Prozedere in Ihrer Abteilung, wenn ein Versicherungsfall durch den Kunden oder den Vermittler angezeigt wird?

Michael Strencioch: In Abhängigkeit von einer telefonischen oder schriftlichen Meldung wird der Versicherungsfall am gleichen oder spätestens am nächsten Werktag in unserem Leistungsprüfungstool angelegt und ein Selbstauskunftsformular, das auf die berufliche Tätigkeit der versicherten Person abgestellt ist, versendet. Auf Wunsch des Versicherten bieten wir hier auch einen Vor-Ort-Service mit einem Dienstleister an, der den Kunden beim Ausfüllen entsprechend unterstützt.

“Ein Anruf beim Callcenter verunsichert den Kunden nur unnötig. Auf solche Irritationen verzichten wir.”

Alexander Schrehardt: Wer steht dem Kunden als Ansprechpartner bei Rückfragen zur Verfügung? Muss der Kunde bei jedem Anruf dem Mitarbeiter eines Callcenters seine Geschichte neu erzählen?

Michael Strencioch: Nein, bereits bei der Anlage des Versicherungsfalls in unserer internen Software wird dem Kunden beziehungsweise dem Vorgang ein Leistungsregulierer als fester Ansprechpartner zugeordnet. Dieser Kontakt wird namentlich auf jeder Korrespondenz mit der telefonischen Durchwahlnummer benannt. Ein Anruf beim Callcenter und ein Gespräch mit dem dortigen Mitarbeitenden, der diesen Vorgang nicht kennt, verunsichert den Kunden nur unnötig. Insofern verzichten wir in unserer Leistungsabteilung sehr gerne auf Irritationen dieser Art.

“Unsere Selbstauskunft wird so kurz gehalten wie möglich.”

Alexander Schrehardt: Kunden sind im Versicherungsfall oft mit einer akuten Erkrankung oder Unfallfolgen und somit den medizinischen Behandlungen belastet. Ein 30-seitiger oder noch längerer Leistungsantrag und der Abruf von einzureichenden Unterlagen nach dem Verfahren einer Salamitaktik durch den Versicherer steigert die Belastung in dieser für Kunden an sich schon schwierigen Situation. Welche Unterstützung können Sie/Ihr Leistungsregulierer bieten?

Michael Strencioch: Wir halten unsere Selbstauskunft so kurz wie möglich. Wir arbeiten auch für die Zukunft an einer individuellen, einzelfallbezogenen und personalisierten Selbstauskunft. Natürlich benötigen wir für die qualifizierte Bearbeitung eines Leistungsantrags aussagekräftige Unterlagen. Nachdem die Prüfung unserer Leistungspflicht auf den zuletzt von der versicherten Person ausgeübten Beruf abstellt, sind genaue Angaben zu den beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen unerlässlich. Damit meine ich unter anderem Arbeitszeiten, eventuell besondere Belastungen (Arbeitsbedingungen, körperliche Anforderungen, Expositionen, Unfallgefahr, Lärm et cetera) und die Stellung im Unternehmen. Bereits auf der ersten Seite unseres Fragebogens finden Betroffene ein Beispiel, wie sie ihre berufliche Tätigkeit auch für uns als Außenstehende nachvollziehbar beschreiben können. Natürlich benötigen wir stets möglichst vollständige, aussagekräftige medizinische Unterlagen.

Alexander Schrehardt: Welche medizinischen Unterlagen sollten den Fragebogen sinnvollerweise ergänzen?
Michael Strencioch

Michael Strencioch: Wir erhalten immer wieder Bescheinigungen von Hausärzten, die dem Kunden beispielsweise eine Depression bestätigen. Selbstverständlich stellen wir diese Diagnose nicht infrage, aber ein Zweizeiler des Hausarztes mit der lapidaren Diagnose „Depression“ ist für die Leistungsprüfung nun einmal nicht ausreichend. Handelt es sich um eine leichte, eine mittelgradige oder eine schwere Depression? Oder eine chronische Depression, vielleicht auch eine rezidivierende depressive Störung? Seit wann ist der Kunde in (fach-)ärztlicher Behandlung? Welche Behandlungen und Therapien (Medikation, Psychotherapie et cetera) wurden bereits eingeleitet, durch- oder fortgeführt beziehungsweise sind noch vorgesehen? Wenn ja, welche Medikamente nimmt der Kunde in welcher Dosierung ein?
Vollständige Angaben zur Anamnese, der Diagnose, dem bisherigen Krankheitsverlauf, den bereits durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen sowie den noch vorgesehenen Therapien und den konsultierten Ärzten machen in vielen Fällen Rückfragen überflüssig. Außerdem verkürzen sie die Bearbeitung des Leistungsantrags. Bereits vorliegende Arztbriefe, Befunde, Abschluss- und Entlassungsberichte der (mit-)behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Kliniken sollten Kunden immer in Kopie mit dem Fragebogen einreichen. Natürlich helfen wir dem Kunden auf Wunsch auch bei der Beschaffung dieser Unterlagen.

“Sofern innerhalb von vier Wochen keine Antwort vorliegt, greift unser Erinnerungsservice mit der höflichen Bitte um eine zeitnahe Übermittlung der angefragten Informationen.”

Alexander Schrehardt: Teilweise reichen die medizinischen Unterlagen, die dem Kunden vorliegen, für eine abschließende Leistungsprüfung nicht aus. Dann sind Arztauskünfte erforderlich. In der Regel sind diese Anfragen eines Versicherers bei den Ärzten genauso beliebt wie die Schwarze Pest im Mittelalter. Die Folge: Die erforderlichen Auskünfte werden nicht erteilt. Terminiert der zuständige Leistungsregulierer deshalb die Anfragen beim Arzt oder der gesetzlichen Rentenversicherung? Und in welchen zeitlichen Abständen erhalten Kunden Erinnerungen?

Michael Strencioch: Selbstverständlich halten wir – sofern sie zur Klärung der Krankengeschichte und der Frage der Berufsunfähigkeit erforderlich sind – geeignete Anfragen bei Ärzten, der gesetzlichen Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft, dem Sozialversicherungsträger und setzen sie auf Terminwiedervorlage. Parallel zum Versand einer Anfrage informieren wir auch den Versicherungsnehmer oder dessen beauftragten Vertreter über unsere Vorgehensweise. Der Kunde in seiner Eigenschaft als Patient oder versichertes Mitglied kann sich dadurch auch für eine schnellere Erledigung unserer Anfrage einsetzen. Sofern innerhalb von vier Wochen keine Antwort vorliegt, greift unser Erinnerungsservice mit der höflichen Bitte um eine zeitnahe Übermittlung der angefragten Informationen.

Alexander Schrehardt: Kommen wir auf die Anfragen bei der Deutschen Rentenversicherung zurück. Aus meiner Alltagspraxis als Versicherungsberater weiß ich, dass die Bearbeitung dieser Anfragen von allen Beteiligten durchaus ein Höchstmaß an Geduld erfordert. Bei einem meiner aktuellen Versicherungsfälle steht die Antwort des Rentenversicherungsträgers auf die Anfrage des Versicherers auch nach wiederholter Erinnerung seit über drei Monaten aus. Wie gehen Sie mit diesem Problem um?

Michael Strencioch: Fachärztliche Gutachten der Deutschen Rentenversicherung werden von uns in der Regel nur beigezogen, sofern sie bereits verfügbar sind und die Befundlage unklar oder lückenhaft ist. Dies ist der Fall, wenn kaum verwertbare ärztliche Berichte über die Auswirkungen der Erkrankungen oder der Verletzungen auf die Berufsausübung vorliegen oder der Kunde eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich wünscht. In den meisten Fällen wurde über einen Antrag des Kunden auf Leistungen wegen Erwerbsminderung zum Zeitpunkt der Leistungsregulierung noch nicht entschieden. Somit sind Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung noch gar nicht verfügbar. Dauert eine Anfrage zu lange, wird natürlich ohne Einbeziehung dieser Nachweise entschieden.

“Innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre wird immer dann geprüft, wenn es Indizien für eine lange Krankengeschichte gibt.”

Alexander Schrehardt: Bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Kunde seine vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllen und die vorgelegten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die Mehrheit der Kunden kommt dieser Verpflichtung gewissenhaft nach. Doch es gibt auch schwarze Schafe. Prüfen Sie zu jedem Leistungsantrag eine mögliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?

Michael Strencioch: Das hängt maßgeblich von der zurückliegenden Vertragsdauer ab. Sofern ein Kunde uns einen Versicherungsfall innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre meldet, schauen wir – auch im Interesse der Versichertengemeinschaft – sehr genau hin. Allerdings gibt es Fälle, in denen sich eine Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der Regel erübrigt. Es muss also nicht jeder Leistungsantrag innerhalb der ersten fünf Jahre diesbezüglich überprüft werden, wie zum Beispiel bei einem schweren Unfall oder auch Krebserkrankungen. Ein eventueller Verstoß gegen vorvertragliche Anzeigepflichten wird regelmäßig, aber nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre immer dann geprüft, wenn es Indizien für eine sehr lange Krankengeschichte gibt oder wenn es sich beispielsweise um einen schleichenden Krankheitsprozess handelt. Doch hier gibt es Grenzen. Einem Bandscheibenvorfall gehen zuweilen mehrjährige Rückenbeschwerden voraus. Aber auch psychische Leiden entstehen meist nicht spontan.

Alexander Schrehardt: Vermittler stellen oft die Frage, warum im Rahmen der Leistungsprüfung auch Einkommensnachweise vorgelegt werden müssen.

Michael Strencioch: In der Regel ist die Vorlage von Einkommensnachweisen zur Feststellung der bisherigen Lebensstellung des Kunden nur dann erforderlich, wenn begründete Aussicht besteht, dass er nach einer Besserung des Gesundheitszustandes und der beruflichen Leistungsfähigkeit nach einem Berufswechsel eine neue Beschäftigung findet. In wenigen Ausnahmefällen ist aber auch eine Prüfung der bei Abgabe der Vertragserklärung angegebenen Einkünfte notwendig, die ja bei der Höhe der versicherten BU-Rente eine maßgebliche Rolle gespielt haben.

Alexander Schrehardt: Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung sehen viele Vermittler als ein Damoklesschwert. Können Sie Ihre Aussage mit konkreten Zahlen unterfüttern?

Michael Strencioch: Natürlich. Unsere Organisationseinheit bearbeitete im Jahr 2019 circa 800 Anträge; davon betrafen circa 560 Vorgänge Anträge auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. In knapp vier Prozent der BU-Vorgänge lag eine Anzeigepflichtverletzung vor. In der Hälfte, also bei circa zwei Prozent, mussten wir eine Anfechtung erklären. Knapp unter zwei Prozent hatten einen Rücktritt zur Folge. Bezogen auf sämtliche biometrischen Leistungsanträge war die Quote natürlich niedriger.

“In der Regel erklären wir unsere Leistungspflicht nach Abschluss unserer Prüfung des Leistungsantrags.”

Alexander Schrehardt: Gewähren Sie im Einzelfall auch Leistungszahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht?

Michael Strencioch: Nein, in der Regel erklären wir unsere Leistungspflicht nach Abschluss unserer Prüfung des Leistungsantrags. Doch auch bei uns gilt: keine Regel ohne Ausnahme. So konnten beispielsweise während des Pandemie-Shutdowns die ärztliche Untersuchung und Begutachtung eines Versicherungsnehmers nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Eine Verschiebung hätte die Bearbeitung des Leistungsantrags unangemessen verzögert. Nachdem eine Berufsunfähigkeit von mindestens vier Monaten unstrittig war und nur die Dauer der Berufsunfähigkeit durch einen ärztlichen Gutachter geklärt werden musste, hatten wir die vertraglich vereinbarte Rente ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur abschließenden Klärung der Leistungsdauer für zunächst ein Jahr bewilligt.

Alexander Schrehardt: Immer wieder wird eine unzureichende Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos thematisiert. Haben sich die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten in den letzten Jahren erhöht? Und werden zwischenzeitlich höhere Rentenleistungen im Vergleich zu den Vorjahren ausbezahlt?

Michael Strencioch: Die durchschnittliche Rentenleistung ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Während die Rentenleistung von 2014 regulierten BU-Versicherungsfällen im Durchschnitt 892 Euro im Monat betragen hatte, kletterte dieser Wert bis zum Jahr 2021 um 54 Prozent auf 1.375 Euro monatlich. Die Bandbreite der ausbezahlten Berufsunfähigkeitsrenten reicht von 350 Euro bis 4.000 Euro im Monat.

“Die meisten leistungspflichtigen Versicherungsfälle sind auf eine psychische Erkrankung der versicherten Person zurückzuführen.”

Alexander Schrehardt: Was sind die häufigsten Auslöser der leistungspflichtigen Versicherungsfälle?

Michael Strencioch: Die meisten leistungspflichtigen Versicherungsfälle sind auf eine psychische Erkrankung der versicherten Person zurückzuführen. Auf den Plätzen 2 und 3 liegen Erkrankungen der Wirbelsäule und Krebserkrankungen.

Alexander Schrehardt: Konnten Sie in den letzten Jahren eine Verschiebung bei den ursächlichen Leistungsauslösern feststellen?

Michael Strencioch: Ja, psychische Erkrankungen haben als ursächliche Leistungsauslöser einer leistungspflichtigen Berufsunfähigkeit deutlich zugenommen. Eine Entwicklung, die wir bei allen Lebensversicherungsgesellschaften beobachten können.

Alexander Schrehardt: Kommen wir auf ein Thema, das uns seit Anfang 2020 begleitet. Glauben Sie, dass die Pandemie sich auf die Leistungsfallzahlen auswirken wird?

Michael Strencioch: Wir konnten in den letzten Monaten bereits einen kontinuierlichen Anstieg bei den Leistungsanträgen feststellen. Ein Zusammenhang mit der Pandemie ist derzeit noch nicht darstellbar. Wir erwarten aber eine Zunahme von Leistungsanträgen nicht nur aufgrund von neurologischen Spätfolgen oder Organschädigungen (zum Beispiel in der Lunge oder im Herz) infolge einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und einer Virusmutante. Sondern vermehrt auch aufgrund von psychischen Erkrankungen (anhaltende Belastungs- und Überforderungssituationen und die Verschlimmerung bereits vorhandener psychischer Erkrankungen, Angst- und Somatisierungsstörungen). Aber auch Suchterkrankungen und nicht zuletzt dem Bewegungsmangel, selbst wenn keine entsprechende Infektion bei dem Betroffenen vorlag, spielen hier eine wichtige Rolle. Bisher haben wir nur wenige AU-Leistungsanträge aufgrund von „Long Covid“ reguliert.

“Wir befürchten eine Zunahme von Leistungsanträgen infolge des Verlusts des Arbeitsplatzes oder der selbstständigen Existenz.”

Alexander Schrehardt: Handelt es sich Ihrer Meinung nach bei der aktuellen Zunahme von Leistungsanträgen aufgrund von Depressionen um die befürchteten Kollateralschäden der Pandemie?

Michael Strencioch: Bisher halten sich die Leistungsanträge infolge der Pandemie noch in Grenzen. Wir befürchten aber – wie gesagt – eine Zunahme von Leistungsanträgen infolge des Verlusts des Arbeitsplatzes oder der selbstständigen Existenz. Also der wirtschaftlichen/ finanziellen Not als Risikofaktor Nummer eins, wegen der psychischen Belastungen, der sozialen Isolation und aufgrund von anhaltenden Existenzängsten ganz allgemein. Ich befürchte, dass sicherlich nicht alle, aber künftig eine Vielzahl dieser Fälle zumindest in einem kausalen Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu sehen sein werden.
 
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