Wenn es darum geht, die Arbeitskraft eines Kunden zu versichern, hat die Grundfähigkeitsversicherung nach wie vor das Image eines „Lückenbüßers“. Vorrangig ist sie für Kunden gemacht, die aufgrund von Gesundheitsmängeln oder einem zu risikobehafteten Beruf nur schwerlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können – zumindest wird sie so wahrgenommen.
Dass das nicht sein muss, erklärte Alexander Schrehardt, Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, während seines Vortrags beim Zukunftscampus 2019. Denn die Grundfähigkeitsversicherung bietet viele Chancen – und beinhaltet unter anderem die wichtigste Absicherung überhaupt.
Die wichtigste Grundfähigkeit
Ein Vorteil: Beim direkten Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung gegen die BU würde deutlich, so Schrehardt, dass die Grenzen für eine Leistung des Versicherers bei der Grundfähigkeit unter Umständen deutlich niedriger liegen. Die Grundfähigkeit „Autofahren“ ist ein Musterbeispiel dafür. Keine andere Grundfähigkeit ist in den Augen Schrehardts so wichtig wie sie. Erstens ist das Auto das meistgenutzte Verkehrsmittel Deutschlands. Dem Statistischen Bundesamt zufolge brauchen 37 Prozent der Deutschen es täglich. Zweitens unterliegt die Teilnahme am Verkehr strengen Regeln, die allerdings in diesem Fall von Vorteil sind.
Schneller zur Leistung
Denn der Verlust der Grundfähigkeit „Autofahren“ tritt dann ein, wenn der Kunde aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr am Verkehr teilnehmen kann und ihm infolgedessen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Etwa, wenn das Sehvermögen eingeschränkt ist: Ein Kunde kann seinen Führerschein der Fahrerlaubnisverordnung zufolge bereits dann verlieren, wenn seine Sehkraft um 50 Prozent eingeschränkt ist.
Anders wäre das, wenn er stattdessen lediglich die Grundfähigkeit „Sehen“ abgesichert hat. Ist nur die Grundfähigkeit „Sehen“ versichert, greift bei vielen Versicherern der Leistungsauslöser erst bei mindestens 95 Prozent Verlust der Sehkraft.
„Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.“ – Anlage 6 Nr. 1.2.1. Fahrerlaubnisverordnung
Im Vergleich zur BU
Die Grundfähigkeitsversicherung sei durch diesen Vorteil in bestimmten Fällen auch schneller als die Berufsunfähigkeitsversicherung, führte Schrehardt aus. Allerdings gelte das nicht nur für das Autofahren, sondern auch für andere Aspekte der Absicherung. Während die BU etwa eine berufliche Leistungseinbuße von über 50 Prozent, eine Einkommenseinbuße von mindestens einem Viertel des Verdienstes und eine Konkrete Verweisung verlangen könne, bevor der Leistungsfall eintrete, reiche bei der Grundfähigkeitsversicherung bereits allgemein der teilweise Verlust einer Grundfähigkeit. Ob dabei die berufliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, spielt keine Rolle. Auch Einbußen beim Einkommen sind hierbei nicht ausschlaggebend für die Leistung.
Die drei wichtigsten Kriterien bei der Grundfähigkeitsversicherung:
- Sind die Leistungsvoraussetzungen transparent genug?
- Gibt es eventuell unangemessen benachteiligende Vertragsklauseln in den Bedingungen?
- Ist die wichtigste Grundfähigkeit mit im Versicherungsschutz eingeschlossen?
Die Lösung: ExistenzPlan
Interessierte Vermittler, die sich weiter mit der Thematik Grundfähigkeit befassen wollen, finden auf unserem Blog alle Informationen zur neuen Grundfähigkeitsversicherung „ExistenzPlan“ der Bayerischen. Dieser beinhaltet in allen Tarifstufen die Absicherung der Grundfähigkeit „Autofahren“ und hebt sich auf diese Weise vom Wettbewerb ab. Nicht nur ist der Verlust des Führerscheins ein Leistungsauslöser, auch wenn der Kunde den Führerschein erst gar nicht machen kann, greift der ExistenzPlan.
Außerdem gibt es auf folgendem Link alle Termine der Online-Seminar-Reihe von und mit Alexander Schrehardt.
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