Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.
Es sind wieder einige Zuschauerfragen an die drei Experten aus dem Biometrie-Team der Bayerischen, Nadine, Jessica und Panos, eingegangen! Dieses mal dreht sich alles rund um das Thema der Erwerbsunfähigkeit!
BU oder EU?
Panos erklärt zunächst die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeit (BU) und Erwerbsunfähigkeit (EU) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
“In der Erwerbsunfähigkeit ist anders als bei der Berufsunfähigkeit nicht der konkrete Beruf des Versicherten abgesichert, sondern seine Fähigkeit überhaupt.”
Ein zentraler Unterschied besteht darin, dass bei der BU der konkrete Beruf des Versicherten abgesichert ist, während bei der EU die Fähigkeit, überhaupt eine Erwerbstätigkeit auszuüben, im Vordergrund steht. Die Leistungsschwelle für die Erwerbsunfähigkeit ist zudem höher als die für die Berufsunfähigkeit. Das liegt daran, da EU erst gewährt wird, wenn der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich auszuüben.
Erwerbsminderung in der Praxis
“Voraussetzung für die Leistung ist eine unbefristete Erwerbsminderung. Diese wird aber eben nur dann von der Deutschen Rentenversicherung beschieden, wenn es unwahrscheinlich ist, dass sich der Gesundheitszustand nach den allgemeinen medizinischen Erkenntnissen insoweit bessert, dass zukünftig nur noch die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente vorliegen.”
Die Experten gehen weiterhin auf die Praxis ein: Während die Erwerbsminderung zwar als Leistungsauslöser in manchen BU-Bedingungen enthalten ist, wird sie von von der Deutschen Rentenversicherung nur selten beschieden. Warum? Weil sie eine unbefristete Erwerbsminderung verlangt, was nur in sehr schweren Krankheitsfällen gegeben ist. In den meisten Fällen, wird die volle Erwerbsminderungsrente auf drei Jahre befristet. Dies geschieht so lang, bis insgesamt neun Jahre volle Erwerbsminderung geleistet wurde. Erst dann wird ein unbefristeter Bescheid für volle Erwerbsminderungsrente ausgestellt.
Abschließend werden auch Alternativen wie die Grundfähigkeitenversicherung (GF) diskutiert. Die GF versichert definierte Grundfähigkeiten mit konkreten Leistungsauslösern, die EU hingegen ist breiter definiert und bezieht sich auf die Erwerbsfähigkeit als Ganzes. Während jede Form ihre Vorteile bietet, hängt die Wahl zwischen BU, EU und GF jedoch von individuellen Umständen und Bedürfnissen ab.
Reinhören lohnt sich!
Titelbild: © die Bayerische