Papier lügt nicht: 11 Fakten über die BU der Bayerischen

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele Statistiken, Zahlen und Fakten. Trotzdem scheuen sich viele Gesellschaften immer noch, die Blackbox BU zu öffnen.

Und verwehren Vermittlern und Kunden einen wichtigen Blick hinter die Kulissen. Für erfahrene Makler im Bereich Biometrie mag das kein Problem darstellen. Für alle anderen hingegen bleiben Leistungspraxis, Annahmepolitik und Co. somit trotzdem zunächst schwer zu durchschauen. Deswegen haben wir hier für Vermittler und Ihre Kunden alle Key-Facts rund um die BU-Welt der Bayerischen zusammengefasst.

Grundsätzlich vorneweg

Von zehn Anträgen auf Versicherung, die uns erreichen, erhalten acht ein Angebot. Das zeigt eine Untersuchung von Morgen und Morgen aus dem März 2019. Das entspricht der Bewertung „ausgezeichnet“. So haben wir mittlerweile über 100.000 BU-Verträge im Bestand. Darunter auch 20.000 Beamte.

Brutto und Netto

Der sogenannte Brutto-Netto-Spread ist ein sensibles Thema im Bereich BU. Also die Differenz zwischen dem Zahlbeitrag (Netto-Beitrag), den der Kunde tatsächlich monatlich bezahlt. Und dem Beitrag, den der Kunde theoretisch nach Berechnung seines Risikos überweisen müsste (Brutto-Beitrag). Das zeigen die Entwicklungen des vergangenen Jahres. Wir haben es bisher geschafft, die Nettobeiträge für unsere Kunden stabil zu halten. Und mussten deshalb noch nie den Nettobeitrag erhöhen.

Unterstützung beim Antrag

Sofern die Kunden es wünschen, können sie vor einem Leistungsantrag ein persönliches Gespräch bei sich vor Ort vereinbaren. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden an, dass wir einen professionellen Dienstleister für den Leistungsantrag beauftragen. Ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.

Gutachten- und Prozessquote

Ein oft wiederholter Kritikpunkt an Versicherern im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung: die Leistungs(un)willigkeit. Ein vermeintlicher Ausdruck davon sind die Gutachtenquote und die Prozessquote. Also der Anteil der Leistungsanträge, bei denen Versicherer „nachprüfen“ lassen und der Fälle, die letztlich sogar vor Gericht landen. Die Gutachtenquote liegt laut GDV durchschnittlich bei sechs Prozent. Das Ratinghaus Franke und Bornberg geht von sieben Prozent aus. Bei uns liegt die Gutachtenquote bei zwei Prozent. Im Branchenschnitt gibt es zwar keine aktuellen Zahlen, der GDV nennt aber für den Zeitraum 2007 bis 2012 eine Quote von zwei Prozent. Unsere Prozessquote: 0,84 Prozent.

Prüfungsdauer

Ein weiterer Knackpunkt ist die Gesamtdauer der Leistungsregulierung in der BU. Im Schnitt dauert die Leistungsprüfung vom Zeitpunkt der vollständig eingereichten Unterlagen bis zum finalen Votum des Prüfers zehn Tage. Bei uns nimmt die Prüfung sechs Werktage in Anspruch. Morgen und Morgen bewertete unseren Service im Leistungsfall und den Ablauf unserer Leistungsprüfung im März mit „ausgezeichnet“.

Beschwerdequote

Nicht immer ist ein Kunde zufrieden mit der Entscheidung des Leistungsprüfers. Bei über 700 BU-Leistungsanträgen hatten wir im vergangenen Jahr allerdings in weniger als ein Prozent der Fälle eine Beschwerde. Ein möglicher Grund: Unsere Leistungsprüfer verfügen durchschnittlich über 22 Jahre Berufserfahrung. Auch wir als Unternehmen sind schon lange dabei. Seit 1858 bieten wir Kunden eine Absicherung gegen Invalidität an.

Das Factsheet mit allen harten Fakten zur BU der Bayerischen können Vermittler und Kunden hier downloaden.

Titelbild: © Zoe

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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