April, April, der macht was er will! Das hat er uns dieses Jahr wieder eindrücklich unter Beweis gestellt! Wie schön könnte es jetzt am Meer sein? Oder vielleicht doch noch ein letztes Mal zum Skifahren dieses Jahr? Die dicken Schneeflocken und das Aprilwetter der letzten Tage haben in vielen Teilen Deutschlands das Fernweh und die Reiselust verstärkt.
Doch egal, ob das Reiseziel nun im Süden oder doch in den Bergen liegt: Wichtig ist die richtige Vorbereitung. Vorher stellt sich die Frage: Muss ich eine Reiseversicherung abschließen? Wir haben die drei wichtigsten Absicherungen aufgelistet:
Auslands-Krankenversicherung
Sie ist die wohl wichtigste Reiseversicherung: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie sollte auch bei Reisen im EU-Ausland abgeschlossen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar alle Behandlungskosten zumindest anteilig. Doch nicht alle Krankenhäuser akzeptieren diese Versicherungen und kassieren stattdessen selbst ab. Und auch ein möglicher ärztlich angeordneter medizinischer Rücktransport nach Deutschland wird meistens nicht von der bestehenden Krankenversicherung übernommen. Unverzichtbar ist die Reisekrankenversicherung bei Reisen außerhalb der EU und besonders in den USA. Dort sind die Krankenhauskosten besonders hoch.
Reiserücktritt oder Reiseabbruch?
Die Reiserücktrittsversicherung ist den meisten Urlaubern bekannt. Sie übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn der Versicherte eine Reise nicht antreten kann. Der Versicherungsschutz endet beim Einchecken in das Flugzeug oder beim Losfahren mit Auto oder Bahn. Oft, aber nicht immer, wird in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung angeboten. Diese tritt dann für anfallende Kosten ein, wenn die Reise schon angetreten wurde und mitten drin abgebrochen werden muss. Dann zahlt nämlich die Reiserücktrittsversicherung nicht – das wissen viele nicht!
Die Kriterien für diesen Versicherungsschutz sind klar geregelt: Erkrankt der Urlauber schwer, zahlt die Versicherung für nicht genutzte Übernachtungen im Hotel oder mögliche Mehrkosten durch Storno- und Umbuchungsgebühren für die Rückreise. Ein Reiseabbruch gilt dann als angemessen, wenn die Reise und damit eine Erholung nur noch zu einem sehr geringen Teil möglich sind. Wichtig ist, dass der Versicherte die Erkrankung vor Ort ärztlich bestätigen lässt. Als Grund für einen Reiseabbruch gilt auch der Tod oder eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen, der nicht mit auf Reisen ist.
Reisegepäck-Versicherung
Endlich gelandet. Doch am Gepäckband dann die böse Überraschung: Der Koffer ist nicht da. Auch die Mitarbeiter am Flughafen wissen nicht, wo es geblieben ist. Mit unserer Reisegepäckversicherung sind alle Koffer und Taschen bis zu 1.000 Euro versichert. Ganz egal, ob sie gestohlen, beschädigt oder verloren gegangen sind. Ist das Gepäck noch am Abflughafen zurückgeblieben und erreicht den Urlaubsort mit ein paar Tagen Verspätung, werden die in der Zwischenzeit nötigen wichtigsten Anschaffungen für bis zu 100 Euro ersetzt.
Last-Minute Reiseversicherung abschließen
Bei der Bayerischen können Kunden unsere Reiseversicherung jeweils einzeln abschließen oder im Kombipaket aus Reiserücktritts-/abbruchversicherung, Reisegepäck- und Auslandsreise-Krankenversicherung. Der Reise-Schutz kann bis zu 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Doch auch wer jetzt Last-Minute dem Aprilwetter entkommen will, kann am Tag der Abreise online bei unserem Partner TravelProtect noch eine Reiseversicherung abschließen.
Titelbild: © olegmalyshev
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