Die Grundrente kommt. Am Mittwoch (20.02.2020) hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Was bedeutet das für Vermittler? Wir werfen einen Blick auf die Grundrente.
Maximale Grundrente bis 1.250 Euro
Die Details vorweg: Ab dem kommenden Jahr sollen 1,4 Millionen Menschen, die derzeit von kleinen Renten profitieren, Aufschläge auf ihre Rente erhalten. Den vollen Aufschlag gibt es, so berichtet die Zeit, für Rentner mit einem Monatseinkommen von bis zu 1.250 Euro. Bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Die nächste Stufe reicht von 1.250 Euro bis 1.600 Euro (Alleinstehende), beziehungsweise 1.950 Euro bis 2.300 Euro (Paare). In dieser Abstufung schrumpft die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens. Bei Alleinstehenden mit einem Einkommen über 1.600 Euro und Paaren, die mehr als 2.300 Euro verdienen, werden 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
35 Jahre für den vollen Beitrag
Eine weitere Hürde: Die Rentner müssen mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können. Das bedeutet Zeiten, in denen die Rentner Pflichtbeträge im Zuge einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Sollten sie einen Zeitraum zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten belegen können, erhalten Rentner einen gestaffelten Zuschlag, sofern die Entgeltpunkte des Erwerbslebens „unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering“ waren. So legt es der Gesetzestext fest. Die anfallenden Kosten von 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2021 sollen durch eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgefangen werden.
„Alternativ zur Grundrente im Sinne eines Rentenzuschlags könnten langjährig Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich Freibeträge in den Fürsorgesystemen gewährt werden.“ – Aus dem Referentenentwurf der Bundesregierung
Auswirkungen auf Vermittler
Der Kabinettsbeschluss hat nun den Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt. Wie genau der Entwurf schlussendlich aus dem Parlament kommt, ist ungewiss, dementsprechend rät die ProContra hier zur Geduld. Durch die Grundrente könne die Altersvorsorge jedoch neue Aufmerksamkeit erhalten. Einer Umfrage des Bankenverbands zufolge ist das Thema Finanzen bei vielen Deutschen noch nicht angekommen. 2019 gaben 14 Prozent der Befragten an, sich nur selten Zeit für ihre Finanzplanung zu nehmen. Vier Prozent nehmen sich nie Zeit dafür. Weiterhin gaben 26 Prozent an, sich noch nicht ernsthaft mit ihrer Altersvorsorge befasst zu haben.
Kritiker sehen in der Grundrente einen Verfassungsverstoß, da diejenigen, die mehr einzahlen, eigentlich auch mehr Rentenleistung erhalten sollten. Und selbst dann, wenn die Grundrente es durchs Parlament schafft, wird sie Rentnern nur aus der Altersarmut helfen, garantiert jedoch keinen höheren Lebensstandard. Hier ist immer noch der Einzelne in der Pflicht, selbst vorzusorgen. Dabei bietet sich die Riester-Rente als passende Lösung an. Warum sie sich lohnt und wer am meisten von ihr profitiert – und wann – erklärte Joachim Haid als eine Antwort auf den BdV aus dem vergangenen Jahr. Alles Weitere dazu finden Interessierte bei der Initiative ProRiester.
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