Wenn Arm oder Bein so verletzt sind, dass sie nicht mehr funktionsfähig sind, ist es dem Betroffenen herzlich egal, ab welchem Gelenk die Funktionsfähigkeit anfängt. Und ebenso, ob ein vorangegangener Unfall oder eine Erkrankung dazu beigetragen haben – der so genannte Mitwirkungsanteil. Vom Kunden aus gedacht, sollte dies bei einer Unfallversicherung keine Rolle spielen. Wir bei der Bayerischen nehmen die Kundensicht ernst und haben deshalb unsere Unfall-Police OPTIMAL Prestige überarbeitet.
Verbesserte Gliedertaxe ohne Mitwirkungsanteil
Nach einem Unfall gibt es für den Unglücklichen manchmal ein trauriges Erwachen. Denn dann beschäftigt sich der Versicherte vielleicht erst mit dem Kleingedruckten. Beziehungsweise es spielt für ihn erst jetzt eine vorstellbare Rolle. So wird auf einmal klar, dass Verletzungen eingestuft werden und prozentual berechnet. Und dass eine Vorerkrankung des jetzt verletzten Körperteils sich auf die Höhe der ausgezahlten Versicherungssumme auswirken kann. Auch wenn sie gar nichts mit dem Unfallhergang zu tun hat.
Wir bieten unseren Kunden an dieser Stelle Sicherheit. Mit einer verbesserten und günstigeren Gliedertaxe und dem Verzicht auf den Mitwirkungsanteil bei unserer Unfall-Police OPTIMAL in der Prestige-Variante.
Titelbild: © Jeanette Dietl, Video: © die Bayerische
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