Auf den Hund gekommen: Drama im Seerosenteich

Jeden Tag eine gute Tat. Die einen nutzen dieses alte Pfadfinder-Motto zum Sammeln von Karma-Punkten. Die anderen für das eigene gute Gewissen. Doch welch absurde Folgen eine gute Tat auch haben kann, bekam jetzt ein 20-jähriger Mann aus Suhl in Thüringen zu spüren. Er rettete seinen Hund vor dem Ertrinken. Und hat nun eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeiten am Hals. Gleich zwei Vergehen legt ihm die Polizei zur Last.

Wenn der Lebensretter zum Verbrecher wird…

Ein kühles Bad im Teich oder See. Tausende Menschen suchen derzeit in ganz Deutschland Erfrischung im kühlen Nass. Aber nicht nur den Menschen ist es an manchen Tagen viel zu heiß. Auch der Menschen bester Freund, der Hund, sehnt sich bei diesem Wetter nach einer kurzen Erfrischung. So auch in Suhl: Ein unangeleinter Hund sprang dort am vergangenen Freitag in einen Teich. Das Problem? Er blieb dabei unglücklich in den Teichrosen hängen. Sein Herrchen zögerte nicht lange, zog sich bis auf die Unterwäsche aus und sprang hinterher. Rettete seinem Hund dadurch wahrscheinlich das Leben. Doch von der Polizei wird er nicht als Lebensretter gefeiert. Nein, sie bescherte ihm eine Anzeige.

„In Würdigung der Gesamtumstände durch die herbeigerufenen Polizeibeamten wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt“, schreibt die Thüringer Allgemeine. Absender der Anzeige ist die Stadt Suhl.

Verboten ist verboten!

Welche Vergehen werden einem Mann denn nun vorgeworfen, der nur seinen Hund retten wollte? Für die Polizei handelt es sich nicht nur um eine einfache Ordnungswidrigkeit. Denn er habe gleich zwei Verbote missachtet:

  • Erstens war sein Hund nicht angeleint.
  • Außerdem ist es verboten, in diesen Teich in Suhl zu springen.

Da laut Polizei beides verboten ist, sei die Strafe für den Hundehalter völlig berechtigt.

Gerechte Strafe?

Der 20-Jährige kann sich zumindest auf eines verlassen. Denn die Reaktionen auf seiner Rettungsaktion überraschten nicht: „Da muss man ja langsam Angst haben, etwas Gutes zu tun“, beschwert sich ein User auf Facebook. „Wenn man ihn wegen dem unangeleinten Hund bestraft, ist das völlig in Ordnung. Aber doch nicht dafür, dass er in den Teich springt, um ihn zu retten“, relativiert eine weitere Facebook-Userin die Aktion der Polizei. Ungerechtfertigte Polizeiposse oder berechtigte Strafe nach einer Ordnungswidrigkeit? Da gehen die Meinungen weit auseinander. Fest steht: Auch in diesem kuriosen Fall hätte eine Hundehalterhaftpflicht nichts gebracht.

Titelbild: © Zsolt Repasy

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NewFinance Redaktion
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