Strengere ESG-Richtlinien: Bafin will Anleger besser schützen

Finanzprodukte mit positiven Ergebnissen in den Sparten Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – oder auch ESG genannt – können große Erfolge aufweisen. Das zeigte zuletzt der Jahresbericht des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG). Damit aber tatsächlich nachhaltig drin ist, wo es draufsteht, will die Finanzaufsicht Bafin die ESG-Richtlinien gegen Greenwashing verschärfen.

Anleger mit ESG-Richtlinien vor Greenwashing schützen

Um Privatanleger vor fälschlicherweise als besonders umweltfreundlich dargestellten Anlagen zu schützen, veröffentlichte die Bafin Anfang August einen Entwurf für neue Richtlinien für nachhaltiges Investmentvermögen. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor und Leiter des Bereichs Wertpapieraufsicht/Asset Management, hegt doch Zweifel an der Redlichkeit mancher Unternehmen und sagte dem Handelsblatt gegenüber: „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein.“ Nach eigenen Angaben setzt der Entwurf fest, „wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben“.

Entsprechen sollen Investmentvermögen nur noch vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen vorsehen, dass „entweder eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten, eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt oder ein nachhaltiger Index abgebildet wird“, heißt es in einer Pressemitteilung der Finanzbehörde. Die jüngsten Zahlen des FNG zeigen, dass die geplanten strengen Richtlinien auf fruchtbaren Boden fallen: Der Gesamtmarkt wuchs im vergangenen Jahr um 25 Prozent auf 355 Milliarden Euro an und markiert damit eine Rekordhöhe. Das Thema Nachhaltigkeit habe laut der Bafin in den vergangenen Jahren in der Fondsindustrie „enorm an Bedeutung gewonnen”. Die Zahl der Fonds mit einem nachhaltigen Label steige kontinuierlich.

Die Anlagebedingungen sind noch sehr vage formuliert

Eine gewisse Widersprüchlichkeit zeigt sich allerdings in den Anlagebedingungen des Investmentvermögens. Diese würden nachhaltige Kriterien nur sehr allgemein berücksichtigen, kritisierte die Finanzbehörde. Das führe dazu, dass Fondsmanager der Zusammensetzung der Fonds viel Spielraum haben. „Auf diese Weise lässt sich auch Etikettenschwindel betreiben“, erklärte Bafin-Exekutivdirektor Pötzsch.

Die geplante Richtlinie soll sicherstellen, dass Anbieter bereits in den Anlagebedingungen eine „klare und möglichst konkrete Verpflichtung zu einem nachhaltigem Investmentansatz”. Auf diesem Weg will die Bafin Anleger vor Greenwashing schützen. Zugleich würde aber auch die Fondsbranche selbst profitieren, heißt es. Da „ein hohes Aufsichtsniveau beim Thema nachhaltige Investmentvermögen ein Qualitätsmerkmal” darstelle.

Was beinhalten die ESG-Richtlinien der Bafin?

Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75 Prozent liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. – Bafin

Alternativ haben Unternehmen zur Mindestinvestitionsquote die Möglichkeit, eine nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen. Zum Beispiel in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei etwa die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders wertvoll sind. Darüber hinaus ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich.

Die neuen ESG-Richtlinien ergänzen die aktuellen Bestimmungen

Die neuen Bafin-Richtlinien ergänzen die bereits bestehenden europäischen Vorlagen. Bisher gibt die Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung vor, welche Offenlegungspflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen. Allerdings betreffen die Vorlagen nicht die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens.

Unabhängig der aktuellen Bestrebungen verfolgt die Bafin die Arbeiten zum Thema Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Das beinhaltet beispielsweise das Ampelsystem der Deutschen Sustainable-Finance-Strategie und die von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörde (IOSCO) konsultierten Empfehlungen (Recommendations on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure).

Dass der Bayerischen die Umwelt am Herzen liegt, zeigt sich am Engagement der Pangaea Life. Mehr dazu gibt es hier.

Titelbild: © Sakchai/stockAdobe.com

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NewFinance Redaktion
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