Riester-Verträge: My Home is my Castle

Klassische Riester-Rentenversicherungen und chancenorientierte Fondsparpläne. Die Riester-Rente bietet mehr also nur einen Weg, für das Alter vorzusorgen. Zwei davon stellen wir hier kurz vor:

Wohn-Riester: Der Traum vom Haus:

Ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und einen Baum pflanzen. Drei Dinge, die ein Mann im Leben tun soll. Und wenn Träume Gestalt annehmen, dann in Beton. Der Wunsch nach einer eigenen Immobilie spiegelt sich in zahlreichen Sprüchen und Weisheiten wider. Laut einer Postbank-Studie halten außerdem 58 Prozent der Deutschen ein Eigenheim für die „ideale Form der Altersvorsorge“. Die gute Nachricht: Auch zum Kauf oder zum Bau eines selbst genutzten Eigenheims kann die Riester-Förderung verwendet werden. Um das Eigenheim so schnell wie möglich aus der Verschuldung zu holen, ist es oft der richtige Weg, die Riester-Förderung nicht in die Altersvorsorge zu lenken. Sie kann seit 2008 auch in die Anschaffung einer Immobilie gesteckt werden. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • Riester-Immobiliendarlehen
  • Riester-Bausparvertrag
  • Entnahme von bereits Erspartem aus einem „normalen“ Riester-Rente-Vertrag zum Zweck der Finanzierung einer neuen Immobilie

Die Voraussetzung für Wohn-Riester ist es jedoch, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Außerdem darf es sich dabei nicht um eine Ferien- oder Wochenendwohnung handeln. Jedoch ist es auch möglich, sich Anteile an eingetragenen Wohnbaugenossenschaften oder eigentumsähnlichen Wohnrechten in einer Senioren-Anlage zu erwerben.

Riester-Rente und bAV:

Die Riester-Förderung ist auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung möglich. Doch die Förderung setzt voraus, dass die Beiträge der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht unterworfen werden. Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zur Durchführung einer bAV zur Verfügung. Davon sind drei auch Riester-fähig: Die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds.
Wichtig ist auch: Riester-Verträge können mit weiteren Zusatzbausteinen kombiniert werden. Wer seine Riester-Rente mit der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung verbindet, muss jedoch beachten: Maximal 20 Prozent des Gesamtbeitrages dürfen in den Invaliditätsschutz fließen. Ein Teil der Beiträge wird für den Risikoschutz verwendet, deshalb fällt die Rente dann geringer aus. Auch die Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, kann als Zusatzbaustein gewählt werden. Auch dann mindert sich jedoch durch die Zusatzabsicherung die eigene Rente.
Titelbild: © Gina Sanders / Fotolia

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