Die Europäische Zentralbank (EZB) sorgt derzeit für Unruhe an den Finanzmärkten. Nach wie vor hält die Niedrigzinsphase an. Für Sparer ein schlechtes Zeichen, denn sie erhalten für ihr Sparverhalten tendenziell weniger Rendite.
Das ging so weit, dass der Riester-Sparplan der Kreissparkasse Tübingen angeblich negative Zinsen ermöglichte. Im Klartext hätten Sparer also dafür bezahlt, ihren Riester-Vertrag besparen zu dürfen. Jedenfalls stand es so in der Klageschrift der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az. 4 U 184/18).
Negative Zinsen für Riester-Sparer?
Im Detail ging es um den Sparplan „VorsorgePlus“ der Sparkasse. In diesem wurde ein positiver Staffelzins mit einem negativen variablen Zins verrechnet. Laut n-TV habe es erstens jedoch nie ein negatives Ergebnis gegeben – soll heißen, kein Kunde hatte für sein Sparverhalten bezahlt – und zweitens böte die Bank besagtes Produkt bereits seit 2015 nicht mehr an.
Entscheidung am OLG Stuttgart
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in der Streitsache zweierlei: Zum Einen sei die „Zinsgleitklausel“, die für die Berechnung der Zinsen verantwortlich war, unwirksam. Als Grund gab das Gericht mangelnde Transparenz an. Dem Kunden sei es nicht möglich, klar und einfach seine Recht festzustellen. Ferner stellte das Gericht klar, dass Negativzinsen nicht mit gesetzlichen Darlehensregelungen vereinbar sind.
Zum Anderen nimmt jedoch das Gericht auch die Verbraucherzentrale in die Pflicht. Denn diese habe sowohl in Pressemitteilungen als auch auf ihrer Homepage unvollständige und somit unwahre Behauptungen aufgestellt. Diese darf sie nun nicht mehr weiterverbreiten und muss offenlegen, an wen sie die Falschaussagen verbreitet hat. Zudem muss die Verbraucherzentrale gegebenenfalls Schadenersatz zahlen.
Titelbild: © Frank Wagner / Fotolia.com