Neues Riester-Standardprodukt? „Unnötig komplex und wenig hilfreich!“

Muss die Riester-Rente durch ein anderes Produkt abgelöst werden? Oder kann sie durch Verbesserungen wieder attraktiver werden? Derzeit werden diese Fragen in der Presse wieder heiß diskutiert. Doch eine klare Antwort scheint nicht absehbar. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist noch relativ schwammig von einem „neuen Riester-Standardprodukt“ die Rede. Das Bundesland Hessen hingegen pocht auf die Einführung einer Deutschland-Rente.
Die Initiative Pro Riester und ihr Initiator Joachim Haid lehnen ein neues Riester-Standardprodukt ab. Es würde die Produktlandschaft nur unnötig komplexer gestalten und die Verbraucher weiter verunsichern. Effektiver und damit sinnvoller ist es, die Riester-Rente weiter zu entwickeln, bürokratische Hürden zu reduzieren und damit Kosten zu senken.

Quo vadis Riester?

Für eine Verbesserung der bestehenden Riester-Rente setzen sich das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und die DWS ein. In einer gemeinsam veröffentlichten Studie statuieren sie: „Die Riester-Rente ist im gegenwärtigen Marktumfeld nicht mehr zeitgemäß.“ Ihre Forderung: Keine Abschaffung, sondern die Entwicklung von „Riester 2“.
Doch wie soll das funktionieren? DIA, IVFP und DWS fordern hierfür im ersten Schritt die Abschaffung der Bruttobeitragsgarantie. Denn die anhaltende Niedrigzinsphase erschwere es den Anbietern, Beitragsanteile in chancenreichere Kapitalanlagen zu investieren. Die Lösung? Garantiefreie Riester-Produkte, die laut Studienautoren eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu bisherigen geförderten Tarifen seien: „Dem Kunden soll es möglich sein, auch Riester-geförderte Produkte gemäß ihrer entsprechenden Risikoneigung – wie es bereits bei der Basisrente der Fall ist – abschließen zu können. Denn Produkte, die Renditen nahe null abwerfen, bedeuten unter Berücksichtigung der Inflation einen Realverlust.“

Private Altersvorsorge effektiv stärken

Ein Punkt, den auch die Initiative Pro Riester zur Verbesserung vorschlägt. Ein zusätzliches Produkt hingegen sei wenig hilfreich:

Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische
Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische
„Den Millionen von Kunden hilft ein entschlacktes Modell der Riester-Rente viel mehr als noch ein neues Produkt am Markt“, so Joachim Haid, Mitinitiator von Pro Riester. „Die dringend notwendige private Altersvorsorge kann so effektiv gestärkt werden und hilft, drohender Altersarmut vorzubeugen.“ Auch Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische, Unterstützer der Initiative Pro Riester, ist überzeugt, dass die Riester-Rente noch immer Zukunft hat: „Die Riester-Rente ist trotz mancher Kritik ein einmaliges Erfolgsmodell. Mit Reformen lässt sich dieses Altersvorsorgeprodukt weiterhin attraktiv gestalten.“

Aus diesem Grund schlägt die Initiative Pro Riester folgende Maßnahmen zur Verbesserung vor:

  • Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, mindestens aber eine Absenkung auf 80 Prozent.
  • Automatische Investition des Steuervorteils in die Riester-Rente anstatt Auszahlung des Betrags an den Versicherungsnehmer. Dies hätte den Vorteil, dass ein bedeutender Teil der Riester-Förderung nicht Gefahr läuft, für den Konsum verbraucht zu werden, sondern zusätzlich die Rentenansprüche im Alter erhöht.
  • Ausdehnung des Kreises der anspruchsberechtigten Personen auf alle Steuerzahler und damit auch Einbeziehung der Selbstständigen.
  • Indexierung des maximal geförderten Jahresbeitrages von aktuell 2.100 Euro, damit die heutige Kaufkraft trotz Inflationsrate auch in Zukunft gesichert ist.
  • Vereinheitlichung der Kinderzulage für alle Kinder auf 300 Euro pro Jahr – unabhängig vom Geburtsjahr.
  • Vereinfachung des Zulagenprozesses: Das Finanzamt führt bereits die Günstigerprüfung durch und veranlasst direkt die Überweisung der Zulagenförderung.
  • Vereinfachung der Überprüfung des Förderanspruchs: Zur Vermeidung von Rückforderungen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlten Zulagen, teils mehrere Jahre nach Auszahlung, ist es notwendig, den Förderanspruch bereits vor Auszahlung zu überprüfen.
  • Vereinfachung des Zertifizierungs- und Klassifizierungsprozesses: Mit der Einführung der Produktinformationsblätter müssen die zertifizierten Tarife jetzt zusätzlich nochmals bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) durch den Klassifizierungsprozess laufen. Wegen der damit stark erhöhten Verfahrensdauer kommen verbraucherfreundliche tarifliche Verbesserungen erst viel später auf den Markt. Außerdem verursachen diese Prozesse unnötige Verwaltungskosten bei den Anbietern.

Titelbild: © Joachim Haid, Beitragsbild: © die Bayerische
Quellen: die Bayerische, DIA, IVFP, DWS, Koalitionsvertrag der Bundesregierung

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NewFinance Redaktion
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