Mehr als 2,7 Milliarden Euro überwies die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 2014 an Riester-Anbieter. Verteilt wurden diese Zulagen auf rund 11,1 Millionen Riester-Sparer. Das zeigt: Viele greifen die volle Förderung nicht ab. Denn von den knapp 16,3 Millionen Menschen mit Riester-Vertrag erhält knapp jeder dritte Sparer keine staatliche Förderung. Die volle Zulage realisierte ebenfalls nur jeder Dritte (5,9 Millionen), so die Zahlen des Bundesfinanzministeriums.
Wann erhalten Riester-Sparer die volle Zulage?
Doch woran liegt das? Fest steht: Riester-Verträge sind wegen der Zulagen, Steuervorteile und Garantien interessant für Sparer. Um die volle Förderzulage zu erhalten, müssen sie mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (abzüglich aller Zulagen) in einen staatlich geförderten Vorsorge-Vertrag einzahlen. Gefördert werden die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro. Wer weniger anspart, erhält eine entsprechend geringere Förderung und Zulage.
Dauerzulagenantrag: Sind die Voraussetzungen noch erfüllt?
Zulagen müssen jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Zwar können Sparer einen sogenannten Dauerzulagenantrag nutzen, der den Antrag auf Förderung automatisch verlängert. Doch auch mit dem Dauerantrag müssen die Angaben regelmäßig überprüft werden. Nur dann ist gewährleistet, dass die Fördervoraussetzungen noch vorliegen und erfüllt sind.
Keinen Anspruch auf Förderung haben Sparer, die ihren Vertrag beitragsfrei stellen. In diesem Fall bleiben die bisherigen Zulagen und Steuervorteile erhalten. Anspruch auf die aktuelle Förderung gibt es jedoch nicht. Die Gründe für eine Beitragsfreistellung sind vielseitig:
Sobald Sparer beispielsweise nicht mehr zum förderberechtigten Personenkreis zählen, können sie ihren Vertrag ruhen lassen. Machen sie sich selbstständig und sind dadurch nicht mehr rentenversicherungspflichtig, sind sie auch nicht mehr zulageberechtigt. Statt einer Kündigung und damit verbundenen Rückzahlungen, können Selbständige ihren Vertrag also ruhend stellen, um die bis dahin eingezahlten Beiträge und bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zu behalten. Weitere Gründe für das Aussetzen der Beitragszahlungen sind vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, der Wechsel des Anbieters oder ein Wegzug ins Ausland.
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Die Grundzulage beträgt für jeden Sparer 175 Euro. Pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat 185 Euro. Für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren sind, gibt es 300 Euro. Auch für Berufseinsteiger gibt es zusätzliche Vorteile. Sie erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Bei verheirateten Paaren erhält jeder Ehegatte die Grundzulage gesondert, wenn beide Partner pflichtversichert sind. Wenn nur ein Ehepartner Anspruch auf Förderung hat, geht der andere dennoch nicht leer aus, wenn für ihn ein eigener Fördervertrag besteht.
Die staatliche Zulage reduziert den Eigenbetrag der Riester-Sparer deutlich. Das Zulagenamt überweist sie direkt auf den Vorsorge-Vertrag.
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Alles beim Alten? Machen Sie den Zulagen-Check
Ein Zulagen-Check hilft Kunden dabei, sich die volle Riesterzulage zu sichern. Haben sich förderungsrelevante Lebensumstände verändert? Muss der Vertrag auf die neue Situation angepasst werden? Dazu zählen beispielsweise das Vorjahres-Einkommen oder der Familienstand. Der Zulagen-Check der Bayerischen ist einfach und effektiv. Kunden beantworten drei Fragen. Antworten diese bereits einmal mit „Ja“, ist es Zeit zu handeln. Denn die vollen Zulagen gibt es nur, wenn die förderungsrelevanten Lebensumstände klar kommuniziert und vertraglich festgehalten sind.
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Titelbild: © drubig-photo / Fotolia
Quelle: Bundesfinanzministerium, die Bayerische
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