Riester ganz einfach: In drei Schritten zur Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet attraktive Zulagen und Steuervorteile. Damit Sparer bei der Riester-Vorsorge auch von allen Vorteilen profitieren können, sollten sie folgende Schritte beachten:

1. Gründliche Beratung für den richtigen Vorsorgevertrag

Der erste Schritt auf dem Weg zum richtigen Riester-Vertrag ist immer eine gründliche und kompetente Beratung. Denn die eine passende Altersvorsorge für jeden gibt es nicht. Die Wünsche der Sparer sind sehr unterschiedlich. Genauso vielseitig ist deshalb die Riester-Förderung. So kann der Bedarf jedes Einzelnen möglichst passend abgedeckt werden. Denn der Einzelfall entscheidet, ob und welche Riester-Rente zu den persönlichen Vorsorgezielen passt. Welche Vertragsvariante dann am besten passt, kann deshalb in der persönlichen Beratung genau analysiert werden. Auch beim Ausfüllen des Antrages für den Riester-Vertrag helfen erfahrene Berater. So bleiben keine Punkte ungeklärt.

2. Das Zulageverfahren: So erhalten Sie Geld vom Staat

Durch die staatlichen Zulagen ist die Riester-Rente besonders attraktiv. Doch diese gibt es nicht automatisch. Sparer beantragen sie über den Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die Frist für den Antrag liegt bei zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres. Die einfachste Möglichkeit ist es, dem Anbieter bereits bei Vertragsabschluss eine Vollmacht zu erteilen. Er kann die Zulage dann jährlich automatisch beantragen. Der Anbieter erhält sie daraufhin vom ZfA und schreibt sie dem Vertragskonto des Kunden gut. Auch für mögliche Rückforderungen und Einsprüche ist die ZfA verantwortlich.
Riester-Kunden müssen ihren Anbieter deshalb auch über alle Veränderungen informieren, die für die Riester-Rente relevant sind. Darunter fallen die Änderung des Familienstands, der Kinderzahl, des Einkommens und des beruflichen Status. So können Sparer die Förderung optimal und umfassend nutzen.

3. Alle Steuervorteile nutzen

Im Rahmen der Einkommensteuer wird der Sonderausgabenabzug vom Steuerpflichtigen geltend gemacht. Dazu dient die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung. Außerdem muss der Riester-Anbieter die eingezahlten Beiträge elektronisch der Finanzverwaltung melden. Über den möglichen zusätzlichen Steuervorteil informiert daraufhin das Finanzamt die ZfA.
Titelbild: © GaudiLab / Fotolia

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