Initiative ProRiester

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Warum Riestern?

Jeder, der in die gesetzliche Rente einzahlt, kann und sollte riestern. Aus einem einfachen Grund: Kurz bevor es mit der Riester-Rente im Jahr 2002 losging, wurden die Renten gekürzt. Für den so genannten Modellrentner bedeutet das: Statt 70 Prozent vom letzten Nettoeinkommen zahlt die Deutsche Rentenversicherung seitdem nur noch 67 Prozent Rente. Diese Rentenkürzung können und sollen sich die Versicherten zurückholen: Mit der Riester-Rente. Im Gegenzug fördert der Gesetzgeber das Riestern.

Was ist die Riester-Förderung?

Wer riestert, bekommt Steuervorteile und Zulagen. Erwachsene erhalten eine Grundzulage von 175 Euro pro Person jährlich. Für ihren Nachwuchs erhalten Riester-Sparer jährlich weitere 185 Euro je Kind. Ist das Kind im Jahr 2008 oder später geboren, steigt die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr.

Start-Bonus für junge Riester-Sparer

Wer bis zum 25. Lebensjahr mit einem Riester-Vertrag startet, erhält einmalig 200 Euro als Sonderzulage.

Eigenbeitrag

Um alle Zulagen zu erhalten, müssen pro Jahr vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens eingezahlt werden, maximal 2.100 Euro pro Jahr.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Förderfähiger Höchstbetrag Jährliche Zulagen Berufseinsteiger-Bonus Mindestbeitrag*
(einschließlich Zulagen) in % des Bruttolohns
pro Person pro Kind
2.100 EUR 175 EUR 175 EUR
vor 2008 geboren
200 EUR
(einmalig bei Vertragsabschluss für Personen unter 25 Jahre)
4 %
(max. 2100 EUR)
300 EUR
ab 2008 geboren

*Mindesteigenbeitrag = Eigenanteil + Zulage zur Erlangung der vollen Zulagen bis zum förderfähigen Höchstbeitrag

Beispiel Eigenbeitrag

Ein Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto entspricht einem Jahresgehalt von 36.000 Euro. Vier Prozent davon sind 1.440 Euro. Davon werden die Zulagen abgezogen. Sie werden von der staatlichen Zulagenstelle direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt. Der Eigenbeitrag beträgt damit 1.265 Euro im Jahr, also 105,42 Euro im Monat.

Jahresbrutto 36.000 EUR
X 4% 1.440 EUR
abzüglich Zulage 175 EUR
Eigenbeitrag im Jahr 1.265 EUR
Eigenbeitrag im Monat 105,42 EUR

Beispiel junge Mutter

Eine junge Mutter verdient brutto 2.000 Euro monatlich = 24.000 Euro pro Jahr. Vier Prozent davon ergeben einen Riester-Beitrag von 960 Euro.

Davon abgezogen werden die Zulagen für die Mutter (175 Euro) und die Zulagen für die beiden Kinder (beide ab 2008 geboren) von je 300 Euro. Die junge Mutter zahlt bloß noch einen Eigenbeitrag von 185 Euro im Jahr = 15,42 Euro monatlich.

Riester Beitrag 960 EUR
abzüglich Zulage Mutter 175 EUR
abzüglich Zulage Kind I 300 EUR
abzüglich Zulage Kind II 300 EUR
Eigenbeitrag im Jahr 185 EUR
Eigenbeitrag im Monat 15,42 EUR

Durch Günstigerprüfung Erstattung vom Finanzamt

Riestern kann auch Steuervorteile bringen. Das Finanzamt prüft, ob der Sparer einen Anspruch darauf hat. Das geschieht automatisch und nennt sich Günstigerprüfung. Der Steuervorteil wird vom Finanzamt einfach erstattet.

Es gibt viele Riester-Möglichkeiten

Klassische Riester-Rente

Riester-Beiträge müssen sicher angelegt werden und dürfen nicht am Kapitalmarkt verloren gehen. Für sie gilt eine Beitragsgarantie. Bei der klassischen Riester-Rente fließen die Beiträge der Sparer in sichere Kapitalanlagen, bei denen praktisch kein Risiko besteht.

Die Versichertengelder sammelt der Lebensversicherer in einem so genannten Sicherungsvermögen, um die gesetzliche Beitragsgarantie abzusichern. So werden vor allem festverzinsliche Wertpapiere gekauft, zum Beispiel sichere deutsche Staatsanleihen. Überschüssiges Geld wird verzinslich angesammelt und erhöht das Riester-Vermögen.

Zwei-Topf-Hybride

Mehr Rendite versprechen sogenannte Zwei-Topf-Hybride. Das Sicherungsvermögen für die gesetzliche Beitragsgarantie kommt in Topf 1. Überschüssige Gelder fließen in einen Topf 2 und werden in Investmentfonds angelegt, die höhere Rendite bringen.

  • Topf 1: Sicherungsvermögen für gesetzliche Beitragsgarantie
  • Topf 2: Überschüssige Gelder: Investition in Investmentfonds

Drei-Topf-Hybride

Noch mehr Rendite versprechen Drei-Topf-Hybride. Bei ihnen kommt ein dritter Topf zum Einsatz mit Garantie- oder Wertsicherungs-Fonds. So kann noch mehr Geld in der freien Fondsanlage investiert werden. Mit höheren Rendite-Chancen.

  • Topf 1: Sicherungsvermögen für gesetzliche Beitragsgarantie
  • Topf 2: Überschüssige Gelder: Investition in Investmentfonds
  • Topf 3: Garantie- oder Wertsicherungs-Fonds
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Riester Banksparplan

Riester-Banksparpläne werden von Banken angeboten. Ihr Vorteil sind niedrige Kosten in der Ansparphase bis zum Rentenbeginn. Jedoch sind die Renditen sehr gering, weil sie von der eher geringen Guthabensverzinsung der Banken abhängen. Wie Versicherungsunternehmen müssen auch Banken eine lebenslange Riester-Rente garantieren. Am Ende des Banksparplans entstehen hohe Kosten: 25 bis 40 Prozent des Guthabens. Sie werden als Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherung abgezweigt, bevor die erste Rente aus dem Riester-Banksparplan fließt.

Ein weiterer Nachteil: Die Höhe der Kosten ist unbekannt. Bei Banksparplänen kennen Sparer deshalb nicht die Höhe ihrer späteren Rente. Versicherer hingegen schreiben garantierte Mindestrenten in ihre Policen.

Riester Fondssparplan

Ein Riester Fondsparplan ähnelt dem Banksparplan. Nur ist hier der Anbieter meist eine Kapitalanlage-Gesellschaft. Die Spargelder fließen in Investmentfonds.
Vorteil eines Fondsparplans sind niedrige Kosten in der Ansparphase bis zum Rentenbeginn. Außerdem lassen die Riester-Fonds auch höhere Renditen erwarten. Also mehr Riester-Rente.

Wie bei Banken entstehen auch bei Kapitalanlage-Gesellschaften am Ende des Sparplans unwägbare Kosten von 25 bis 40 Prozent des Guthabens. Auch hier weiß der Sparer nicht, welche Rente er beziehen wird.

Wohnriester

Wohneigentum gilt als wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Deshalb bietet die 2009 eingeführte „Wohnriester“-Förderung viele Möglichkeiten zur Förderung eigengenutzter Immobilien:

  • Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
  • Kapitalentnahme bei Darlehensende
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Riester Darlehen
  • Riester Bausparvertrag
  • Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten

Kapitalentnahmen sind übrigens nicht auf Wohnriester beschränkt. Sie sind bei allen Riester-Tarifen möglich, also auch bei Riester-Sparplänen und Riester-Rententarifen.

Besonders lohnend: Netto-Tarife Hierbei werden keine Provision gezahlt. Somit entsteht von Anfang an ein höheres Anlageergebnis. Weitere Informationen unter www.nettoriester.de

Historie: Vom Familienverbund über die Staatsrente zum Drei-Säulen-Modell

Die Geschichte der staatlichen Altersvorsorge reicht zurück bis in das 17. Jahrhundert, als erste staatliche Pensionskassen für zivile und militärische Staatsbedienstete. Zuvor oblag die Versorgung alter oder gebrechlicher Menschen dem Familienverband. Mit fortschreitender Industrialisierung entwickelten seit dem 18. Jahrhundert auch immer mehr Betriebe eigene Systeme zur Altersvorsorge ihrer Beschäftigten.

Die Grundlage der modernen staatlichen Altersvorsorge für die Bevölkerung legten schließlich die Sozialgesetze Bismarcks. Er schuf zum ersten Mal in der Geschichte ein System aus Invaliditäts- und Altersente und stellte so von Staats wegen die Versorgung der in jener Zeit stark wachsenden Gesellschaft sicher. Dabei war die gesetzliche Rente zunächst durch staatliches Kapital gedeckt.

Diese Kassen gingen jedoch durch die Wirren der Weltkriege und Wirtschaftskrisen in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts verloren. An ihre Stelle trat in den 50er Jahren das neu erdachte Umlageverfahren. Dabei werden die eingezahlten Beiträge nicht angespart, sondern direkt für die Rentenzahlungen der zur gleichen Zeit bezugsberechtigten Rentner eingesetzt.

Während das Umlageverfahren über viele Jahre genügte, sorgte seit den 1990er Jahren die demografische Entwicklung mit ihrer rapide wachsenden Zahl älterer Menschen in Deutschland für zunehmende Finanzierungsprobleme. Bereits im Jahr 2030 werden nach Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) etwa 1,2 Millionen Beitragszahler fehlen, um die gesetzliche Rente zu finanzieren.

Im Zuge der umfassenden Rentenreformen der zurückliegenden 20 Jahre wurde die Altersvorsorge auf drei zentrale neue Säulen gestellt:

  • gesetzliche Rente
  • staatlich geförderte Rente (Riester / Rürup)
  • private und betriebliche Altersvorsorge

Im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung der Jahre 2000 / 2001 entstand auf Vorschlag und Konzept des damaligen Arbeits- und Sozialministers Walter Riester (SPD) die Riester-Rente als Sonderform einer privaten Zusatzvorsorge, die durch Sonderausgabenabzüge staatlich gefördert wird. In den Folgejahren durchlebte die Riester-Rente einige weitere eigene Reformen, in denen unter anderem 2006 die nach der EU-Richtlinie geforderten Unisex-Tarife eingeführt wurden. Zuletzt macht die fortschreitende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken dem Gesamtkonstrukt zu schaffen, der es unter anderem für Versicherer schwieriger macht, entsprechende Renditen für laufende und neue Verträge zu erwirtschaften. Gleichwohl halten nach wie vor diverse Versicherungsgesellschaften am Angebot von Riester-Produkten fest.

Die Qualität dieser Angebote ist durchaus different. Hier kommt es besonders darauf an, sich entsprechend fachgerecht beraten zu lassen. Durch die Initiative ProRiester qualifizierte Berater verfügen über spezifische Methoden und Werkzeuge, um je nach Anforderung die optimalen Riester-Produkte zu ermitteln.

Titelbild: © Rawpixel.com / stock.adobe.com