Förderschädliche Kündigung einer Riester-Rente

Bei einer förderschädlichen Kündigung eines Riester-Vertrages sind bezüglich der Zulagen- und der steuerlichen Förderung ein paar Punkte zu berücksichtigen. Kündigt ein Kunde seine Riester-Rente, informiert der Anbieter die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA teilt dem Versicherer nun mit, in welcher Höhe Zulagen und Steuervorteile vom Rückkaufswert einzubehalten sind und durch den Anbieter abgeführt werden müssen. Der Restbetrag wird an den Kunden ausgezahlt. Der Kunde selbst muss nichts veranlassen beziehungsweise ihm wird nichts auf einem der nächsten Steuerbescheide verrechnet.
Eine zeitliche Begrenzung hierfür gibt es nicht. Es müssen im oben genannten Fall alle bisher erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden. Zinseffekte, die sich bis zum Zeitpunkt der Kündigung aus den erhaltenen Zulagen ergeben haben, verbleiben allerdings beim Kunden. Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen damit nur die absoluten Förderungen zurückgezahlt werden, nicht aber die Zinseszinseffekte, die man auf diese Förderungen erhalten hat.

Beispiel förderschädliche Kündigung:

Veronika Muster hat in 2008 eine Riester-Rente abgeschlossen und will diese nun in 2016 förderschädlich kündigen. Der aktuelle Rückkaufswert, vor Abzug der Förderungen, beträgt 10.200 Euro. Bisher hat Frau Muster folgende Förderungen erhalten:

Zulagen: € 1.078,00
Steuervorteile: € 4.520,00
Gesamtförderung: € 5.598,00

 
Dieser Betrag wird vom Anbieter nun vom Rückkaufswert abgezogen und an die ZfA abgeführt. Damit ergibt sich folgende Berechnung für die Auszahlung des Restguthabens an Frau Muster:

Rückaufswert: € 10.200,00
./. Förderung: € 5.598,00
Auszahlungsbetrag: € 4.602,00

 
Wie die Riester-Förderung funktioniert, können Sie hier nachlesen.

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Kommentare

  1. Meine Frage war ja in dem Webinar: Kunde bekommt Riesterrente, stirbt in der Rentenphase. Restauszahlung war vereinbart. Wie wird dann die Förderschädlichkeit berechnet. Da ja eigentlich für den Teil der schon gezahlten Rente keine Förderschädlichkeit besteht. Da kann doch nicht die gesamte Förerung zurückgezahlt werden, oder liege ich da falsch?

  2. Hallo was ist denn z.b. wenn jemand Rente wegen voller erwerbsminderung hat und ab Oktober Dauerrente ist dies dann eine nicht schädliche Kündigung. Ich will meine Riester kündigen bin aber erst 35 Jahre. Der rückkaufwert ist 2500 und die zva will 3400

  3. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, gehören Sie weiterhin zur geförderten Personengruppe.
    Eine Kündigung eines Riester-Vertrages ist förderschädlich, eine Beitragsfreistellung nicht.

  4. Ich habe 2019 meinen Riestervertrag gekündigt. Wo muss ich welchen Betrag in Anlage R der Steuererklärung eintragen?

  5. Hallo, ich wüsste gerne, ob bei schädlicher Entnahme die kummulierten Steuervorteile zum Nominalwert oder verzinst zurückzubezahlen sind. Wenn verzinst, mit welchem Zinssatz hier operiert wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    H. Baierl

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