E-Autos sind in aller Munde und in vielen Garagen – dort laden die E-Auto-Besitzer sie meistens auch. Aber wie ist die Wallbox eigentlich versichert? Wer zahlt, wenn die Wallbox zerstört oder gestohlen wird? Und wer, wenn die Wallbox selbst einen Schaden anrichtet?
All in One
Die Wallbox ist im Grundsatz erst einmal summenerhöhend in der Gebäudeversicherung als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil mitversichert. Die bereits im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Gefahren (in der Regel sind das Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser sowie Elementarschäden) gelten dann entsprechend auch für die Ladestation.
Ganz wichtig: Die Wallbox müssen Eigentümer nicht als Gefahrerhöhung melden, weil sie kein außergewöhnliches Risiko darstellt.
Die Meine-eine-Police der Bayerischen vereint zum Stichwort Wallbox mehrere Vorteile: Mitversichert ist hier eine Wandladestation oder auch Wallbox für Elektroautos am zur versicherten Wohnung gehörenden Stellplatz. Das beinhaltet sowohl Carports als auch Garagen. Mehr dazu im Interview mit Maximilian Buddecke, Vorstand der Bayerische ProKunde AG und Leiter des Partner- und Kooperationsvertriebs.
Ausnahmen bestätigen die Regel
In der Wohngebäudeversicherung greift aber eben nur der Schutz der dort abgesicherten Gefahren – und jetzt fangen die Besonderheiten an. Denn solche Risiken wie Lichtbögen oder Überspannungen sind damit ebenso wenig versichert wie ein Diebstahl der Wallbox. Hier können Wohngebäudeversicherungen helfen, die den Schutz erweitern – auch Konzepte mit unbenannten Gefahren helfen, solche Schäden über die Versicherung zu decken.
Eine weitere Variante: Auch auf Seiten der Kfz-Versicherung besteht die Möglichkeit bei einigen Anbietern, die Wallbox in den Schutz aufzunehmen. Und es gibt bei der Installation von PV-Anlagen zusammen mit der Wallbox häufig einen angeschlossenen Versicherungsschutz, der dann die Wallbox im Rahmen der Allrisk-Deckung sehr umfangreich schützt. Auch die Hausratversicherung kann Versicherungsschutz für eine Wallbox bieten. In diesem Rahmen ist sie dann gegen die üblichen Gefahren der Beschädigung oder Vernichtung durch Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung versichert.
Die Wallbox als Schadenursache
Aber wie sieht es aus, wenn nicht die Ladestation selbst Schaden nimmt, sondern sie einen Schaden verursacht – etwa am E-Auto? Das wird in aller Regel ein Fall für die Kfz-Kaskoversicherung sein. Das gilt auch, ein brennendes Elektrofahrzeug die Garage oder das Gebäude selbst beschädigt – hier kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden auf. Und eine leistungsstarke Kfz-Versicherung leistet auch dann, wenn der Fahrzeugbesitzer – wie bei neuen E-Fahrzeugen möglich – Strom aus dem Akku in das Stromnetz einspeist und dabei Schäden entstehen.
Titelbild: © fottoo/stock.adobe.com