Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Beamten in folgenden Stadien: den Beamten-Anwärtern und Beamten auf Lebenszeit. Beamte auf Probe werden bei einer DU durch Krankheit oder Freizeitunfall entlassen und rückwirkend gesetzlich versichert.
Ereignet sich eine DU in der Freizeit, folgt auch hier die Entlassung und höchstens die EM-Rente.
Beamte auf Lebenszeit haben Ansprüche auf ein Ruhegehalt bei festgestellter DU. Dieses errechnet sich folgendermaßen:
Bildnachweis: © contrastwerkstatt/Fotolia.com