Guido Lehberg, der sich seit Jahren auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisiert und sich als der BU-Profi einen Namen gemacht hat, schreibt hier als Gastautor über unsere Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung – jeder braucht sie, die wenigsten wollen sie – ist nicht besonders sexy. Darum lassen die kreativen Köpfe in den Marketingabteilungen der Versicherer ihre Köpfe rauchen, um sich besonders smarte Slogans auszudenken.
Versichert nach dem Reinheitsgebot – so klingt der Leitspruch der Bayerischen. Doch hält der Versicherer in den Bedingungen der BU-Versicherung auch, was so vollmundig und verführerisch klingt? Werfen wir doch einmal einen kritischen Blick auf die Bedingungen. Ab der Tarifvariante Komfort sind sie bis auf wenige Ergänzungen in Komfort Plus und Prestige identisch.
Klare Definitionen und die Nachweispflicht stets beim Versicherer
Erfreulicherweise macht die Bayerische einen großen Bogen um Diskussionen. Sie definiert neben den Leistungsvoraussetzungen Krankheit und Körperverletzung auch den Kräfteverfall ohne die oft verwendeten Worte „mehr als altersentsprechend“. Damit liegt die Beweislast beim Versicherer statt beim Kunden.
Leider wird nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nicht dauerhaft, sondern nur für 5 Jahre auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Im Vergleich zu den meisten Mitbewerbern, die hier auf 3 oder 5 Jahre begrenzen, ist klar definiert, dass eine Elternzeit oder Arbeitslosigkeit eindeutig nicht als Ausscheiden gilt. Damit wird ein fairer Kompromiss zwischen Kollektivschutz und exzellentem Bedingungswerk geschlossen.
Kein Spießrutenlauf im Leistungsfall sowie bei Einkommensverlust
Sehr gut sind ebenfalls die medizinischen Obliegenheiten im Leistungsfall beschrieben. So müssen lediglich ärztliche Verordnungen und Empfehlungen befolgt werden, mit Ausnahme von Operationen. Eine Ausweitung auf Maßnahmen aller Art, die gefahrenlos und nicht besonders schmerzhaft (was auch immer das heißen mag) sind, erfolgt nicht.
Wenn der Beruf aufgrund einer Krankheit umgestaltet werden kann, entstehen in der Regel erhebliche finanzielle Nachteile. Zum Beispiel, wenn ein Krankenpfleger aufgrund von „Burn Out“ auf Schicht- und Bereitschaftsdienst verzichten muss. Hier definieren die Bedingungen konkret, dass bei einer Einkommenseinbuße von 15 bis 25 Prozent weiterhin die volle BU-Rente gezahlt wird. Viele andere Anbieter halten sich hier nicht an eine prozentuale Grenze. Sie verweisen lediglich auf eine Einzelfallprüfung und die höchstrichterliche Rechtsprechung. Gleiches gilt übrigens auch bei freiwilliger Ausübung einer anderen Tätigkeit.
Kundenfreundliche Klauseln über dem Marktniveau
Besonders hervorgehoben werden sollte, dass bereits ab einem von sechs Pflegepunkten geleistet wird. Auch die Dienstunfähigkeitsklausel ist sauber formuliert und gehört zu den Besten am Markt. Denn auch Beamte auf Probe und Wiederruf sind inbegriffen.
Für alle Kunden, für die es etwas mehr sein darf bietet die Bayerische insbesondere mit dem Tarif Prestige eine große Palette an Mehrleistungen wie den Verzicht auf eine Erhöhung des Bruttobeitrags nach Paragraph 163 VVG und eine Einmalzahlung bei Diagnose einer klar definierten schweren Erkrankung.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Ja, die Bayerische meint es ernst mit ihrem Slogan „Versichert nach dem Reinheitsgebot“. Nicht nur die kundenfreundlichen Bedingungen in allen drei Varianten ab dem Komfort-Tarif und bedarfsgerechte Erweiterungsmöglichkeiten bieten sowohl Vermittler als auch Kunden echte Mehrwerte. Die Bayerische hört auch zu und nimmt Kritik durchaus ernst. So hat sie es geschafft, ein eher durchschnittliches Bedingungswerk innerhalb weniger Jahre auf oberstes Niveau zu bringen und damit ganz weit vorne mitzumischen.
Titelbild: (c) Lehberg
Einen Vorteil der BUV der Bayerischen habe ich erst jetzt erkannt, nämlich, dass es drei Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang im Angebot gibt. Die Gothaer etwa hat erst kürzlich ihre BU Basis-Variante abgeschafft, laut Gothaer, weil diese den Kundenbedürfnissen nicht entspricht. Es gibt aber durchaus Kunden, die sich eine Premium-BU definitiv nicht leisten können. Eine Absicherung durch eine BU mit abgespeckten Leistungen – wie die Smart-Variante bei der Bayersichen – ist dann immer noch besser als gar keine BU-Absicherung. Bei der Bayerischen bleibt es wohl bei den drei Varianten Smart, Komfort und Prestige. Richtig so!