Folge 29: Die Vermittlerhaftung

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern  Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.

In der 29. Folge dreht sich alles um die Vermittlerhaftung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nadine und Panos beleuchten wichtige Fragen rund um die Verantwortung von Vermittlern und gehen dabei auf spezifische Hörerfragen ein.

Müssen Vermittler immer Tarife mit Verzicht auf konkrete Verweisung empfehlen?

Nina aus der Oberpfalz stellt die Frage, ob Vermittler nur Tarife mit Verzicht auf konkrete Verweisung anbieten sollten, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Panos erklärt, dass dies nicht pauschal notwendig ist. Vielmehr kommt es darauf an, die individuellen Bedürfnisse des Kunden zu berücksichtigen und die Entscheidung sorgfältig zu dokumentieren. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung ist ein wichtiges Leistungsmerkmal, das in der Beratung erwähnt und besprochen werden sollte.

Gefahr für das Versicherungskollektiv durch Verzicht auf konkrete Verweisung?

Alex aus Niedersachsen fragt, ob der Verzicht auf die konkrete Verweisung das Kollektiv belasten und zu Beitragserhöhungen führen könnte. Panos sieht diese Befürchtung als übertrieben an. Moderne Tarife, wie der der Bayerischen, kalkulieren solche Risiken ein. Es kann jedoch Mehrkosten geben, wenn der Versicherer weniger Möglichkeiten hat, sich von der Leistungspflicht zu lösen.

Worauf achten bei der Umdeckung von Bestandsverträgen?

David fragt, worauf bei der Umdeckung von Bestandskunden zu achten ist. Panos warnt vor den hohen Haftungsrisiken, da der Vermittler die Kunden klar über die Folgen aufklären und die Unterschiede zwischen alten und neuen Tarifen transparent machen muss.

Wie läuft eine Nachprüfung bei Berufsunfähigkeit ab?

Thomas aus München fragt nach den Abläufen der Nachprüfung. Panos erklärt, dass Nachprüfungen in der Regel jährlich stattfinden, abhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten, und der Versicherer verpflichtet ist, Gesundheitsverbesserungen nachzuweisen.

Reinhören lohnt sich!


Titelbild: © die Bayerische

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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