Neue Bestandskundenaktion: Kunden vor Verlust der Fahrerlaubnis absichern

Die Mobilität in Deutschland ist im Wandel. Mehrere große Automobilkonzerne treiben ihre Elektro-Sparten voran, die Jugend demonstriert gegen den Verbrenner. Gleichzeitig aber kaufen die Deutschen mehr Autos. Ein Grund für Makler, die Kunden für den Verlust der Fahrerlaubnis zu sensibilisieren. Alexander Schrehardt, Fachjournalist, Buchautor und Geschäftsführer von AssekuranZoom, klärt in diesem Gastbeitrag auf.

Der Führerschein mit 18, das erste eigene Auto, auch wenn es manchmal eine Rostlaube war. Der eigene fahrbare Untersatz vermittelte bis zur Jahrtausendwende ein gutes Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Heute, 20 Jahre später, fahren Jugendliche auf andere Werte ab. Ein Auto ist in der Anschaffung und im Unterhalt sehr teuer. Junge Leute wollen und können sich das nicht mehr leisten. Es sei denn, sie sind darauf angewiesen. Etwa, wenn sie auf dem Land leben.

Umweltbewusstsein und Klimaschutz zählen zu den wichtigsten Themen der nächsten Jahre. Die junge Generation demonstriert dafür und setzt in punkto Mobilität ganz bewusst neue Akzente. Sie bevorzugen Fahrräder, E-Bikes oder Lastenräder als Verkehrsmittel. Gegebenenfalls greifen sie auf Car-Sharing-Angebote zurück.

Öffentliche Verkehrsmittel beliebter als früher

Auch die Infrastrukturen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs tragen dazu bei, dass die Deutschen erst in späteren Jahren eine Fahrerlaubnis für einen PKW beantragen. Die Statistik des öffentlichen Personenfernverkehrs bestätigt den Trend. Während im Jahr 2014 noch 129 Millionen Fahrgäste den öffentlichen Personenfernverkehr nutzten, bezifferte die Deutsche Bahn die Fahrgastzahlen des Fernverkehrs für 2018 mit 148 Millionen Reisenden. Das entspricht einem Zuwachs von 14,7 Prozent in nur fünf Jahren.

Trotzdem ein Muss: das versicherte Risiko „Verlust der Fahrerlaubnis PKW“

Das wichtigste mit einer Grundfähigkeitenversicherung abgesicherte Risiko ist ein Verlust der Fahrerlaubnis PKW. Diese Aussage ist keinesfalls der Autofahrernation Deutschland geschuldet, sondern dem medizinischen Hintergrund. Konkret geht es darum, dass Kunden mit der Aufnahme dieses Risikos in den Katalog der versicherten Grundfähigkeiten die Schwelle zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall deutlich absenken können.

Verlust der Fahrerlaubnis als Schwellensenker

Die zwingende Voraussetzung dafür ist eine verbraucherfreundliche Regelung für die Begründung eines leistungspflichtigen Versicherungsfalls in den AVB. Beispielsweise kann ein schwerer Herzinfarkt, ein Schlaganfall mit neurologischen Ausfallerscheinungen oder eine eingeschränkte Sehkraft zum Verlust der Fahrerlaubnis PKW führen. Interessanterweise definiert der Gesetzgeber hierbei die Leistungsvoraussetzungen und nicht die Produktanbieter. So begründet eine um mehr als 50 Prozent reduzierte Sehkraft einen Verlust der Fahrerlaubnis PKW (Klasse B). Während bei der versicherten Grundfähigkeit Sehen die Leistungsvoraussetzung erst bei einer Einbuße der Sehkraft um mindestens 95 Prozent gegeben ist.

Selbst wenn dem Verlust der Fahrerlaubnis PKW eine hohe Bedeutung bei der Absicherung von Grundfähigkeiten zukommt, läuft dieses Argument bei versicherten Personen ohne eine Fahrerlaubnis PKW dennoch ins Leere. Eine Gleichstellung mit den Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis PKW ist jedoch möglich, sobald auch die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis PKW aus medizinischen Gründen einen leistungspflichtigen Versicherungsfall auslöst.

Versicherte Risiken Nutzung des ÖPNV und ÖPFV

Die zunehmende Nutzung alternativer Verkehrsmittel sollte Teil eines modernen Versicherungskonzepts zur Absicherung von Grundfähigkeiten sein. Ist die Fähigkeit, den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr zu nutzen, im Katalog der versicherten Risiken enthalten, wird diese Leistung an diese Zielgruppe adressiert. Und das Leistungskonzept des Tarifs signifikant aufgewertet. Zudem steht außer Frage, dass für die Nutzung einer Straßen-, S- oder U-Bahn, die Fahrt in einem Omnibus oder ICE das Zusammenspiel mehrerer Grundfähigkeiten erforderlich ist. Kann eine versicherte Person die Leistungsvoraussetzungen für einen bedingungsgemäßen Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Sitzen, Stehen oder Gebrauch der Arme nicht erfüllen, senken die versicherten Risiken „Nutzung des ÖPNV/ÖPFV die Schwelle für die Leistungsbegründung deutlich ab.

Wichtig ist dafür, dass die Rahmenbedingungen für die Leistungsprüfung transparent geregelt sind. Während die Gültigkeitsdauer eines Fahrscheins für die Nutzung von Bus, Straßen-, S- oder U-Bahn regelmäßig mit 90 Minuten festgeschrieben ist, könnte für die Fahrt mit dem ICE auch die Strecke von München nach Flensburg relevant sein. Deshalb ist es sinnvoll, wenn auch die maximale Fahrzeit auf einer Fernstrecke im Bedingungswerk hinterlegt ist. Nur so sind eindeutige Merkmale für eine geregelte Leistungsprüfung gegeben.

Bestandskundenaktion ohne Grenzen

Das Thema Mobilität ist generationen- und regionsübergreifend wichtig. Darum können Makler mit der neuen Bestandskundenaktion eine Vielzahl von Zielgruppen ansprechen und sie darüber aufklären, wie sie sich optimal vor dem Verlust der Fahrerlaubnis absichern. Darunter fallen:

  • Personen in jedem Alter, die eigenbestimmt leben wollen
  • Kinder und Jugendliche, die ihren Berufs- oder Lebensweg vor sich haben
  • Pendler, die täglich mit dem PKW zur Arbeit fahren
  • Personen, die beruflich deutschlandweit unterwegs sind
  • Nutzer des ÖPNV

Weitere Fragen zur Bestandskundenaktion beantworten die Regionalleiter der Bayerischen. Weiterhin finden Makler per Download weiteres Informationsmaterial zur Bestandskundenaktion der Bayerischen sowie ein E-Mail-Anschreiben für Kunden.

Titelbild: © DutchScenery / Fotolia.com

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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