Bayerische verbessert BU-Bedingungen für Youngster

Die Bayerische nimmt das Feedback ihrer Vermittler sehr ernst und verbessert daher weiter ihre BU-Bedingungen im Detail.

Die Starter Tarife BU Protect young der Bayerischen sind sehr gut am Markt positioniert, dennoch gibt es immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten. Deshalb haben wir stets ein offenes Ohr für Rückmeldungen aus dem Markt.

“Gerade in Social Media Gruppen werden unsere Produkte gerne diskutiert und wir nehmen die Wünsche der Vermittler sehr ernst und sind dankbar dafür” sagt Maximilian Buddecke, Leiter Partner- und Kooperationsvertrieb. “Die jetzigen Verbesserungen sind maßgeblich geprägt von diesem Feedback.”

Die Änderungen im Überblick:

Für Schüler haben wir die Klausel geschärft. Eine Verweisung auf eine andere Schulform schließen wir mit der überarbeiteten Fassung komplett aus. Und das bereits ab der Tarifstufe Komfort.

Mehr Klarheit für Studenten

Die Studentenklausel haben wir grundlegend überarbeitet. Sie ist jetzt nicht nur deutlich kürzer, sondern auch konkreter formuliert. Werden Studenten, die bereits die Hälfte der Regelstudienzeit absolviert haben, berufsunfähig, dann wird bei der Leistungsprüfung die Lebensstellung zugrunde gelegt, die mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erzielt wird.

Für Studenten, bei denen in der ersten Hälfte der Regelstudienzeit eine Berufsunfähigkeit eintritt, wird die Lebensstellung zugrunde gelegt, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. So haben wir bei der Bayerischen die Klausel viel eindeutiger gefasst. Auch diese Verbesserung gilt ab der Tarifstufe Komfort.

Der Klassenprimus?

Eine weitere Neuheit bieten wir mit der überarbeiteten Azubi-Klausel. Denn die Grundlage für die Leistungsprüfung ist der angestrebte Beruf und die damit verbundene Lebensstellung. Somit ist die Bayerische einer der wenigen Versicherer, die das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2010 (BGH IV ZR 119/09) vollumfänglich in ihren Bedingungen umsetzen. Für jede Tarifstufe.

Zu guter Letzt haben wir auch die Klausel für Hausfrauen und Hausmänner verbessert. Die Tätigkeit von beiden wird ab sofort als Beruf gefasst.

Zuhören und umdenken

Mit diesen Schritten haben wir gezeigt, dass wir Rückmeldungen aus der Maklerschaft nicht nur anhören, sondern auch ernst nimmt. Viel wichtiger noch: Wir versuchen diese Rückmeldungen in die Tat umzusetzen und unsere Produkte anzupassen. Denn am Ende profitieren davon alle.

Lob aus der digitalen Community

Besonders stolz sind wir deshalb darauf, dass die Resonanz zu den Änderungen unserer BU-Bedingungen in den sozialen Netzwerken bereits jetzt sehr positiv ausfällt. Das bestärkt uns auch künftig in unserem Weg.

HINWEIS: Alle Modifizierungen gelten selbstverständlich für BU PROTECT und BU PROTECT young sowie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.

Titelbild: ©AboutLife / fotolia.com

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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