“Heut is so ein schöner Tag …”: Unfallschutz zur Faschingszeit

Wilde Partys, Karnevalsumzüge, jede Menge Alkohol. Die fünfte Jahreszeit befindet sich in ihrer heißen Phase. Endspurt ist angesagt: Jecken werfen sich noch einmal in ihre aufwendigsten und kreativsten Kostüme und feiern ausgelassen Fasching, ganz nach dem Motto: 

„…an morgen wird heut nicht gedacht
wir feiern weiter die ganze Nacht
lasst uns heben, einmal schweben
und dabei wird nur gelacht.“

(Die Kolibris: „Die Hände zum Himmel“)

Alkoholbedingte Unfälle geschehen an Fasching laut Statistischem Bundesamt um ein Viertel häufiger als an den restlichen Tagen des Jahres. Auch Gewaltdelikte steigen. Doch wer zahlt, wenn der Cowboy im dichten Getümmel das Gleichgewicht verliert, wie im Liedtext oben „einmal schweben“ wird und dabei auf die Nase fällt? Wer ist schuld, wenn die umherfliegende Kamelle ins Auge geht oder Superman und Batman zu tief ins Glas geschaut haben und die Fäuste fliegen? Fälle für die Haftpflicht- oder private Unfallversicherung? Das kommt ganz drauf an.

Hallo, Flieger!

Das Highlight der fünften Jahreszeit: Karnevalsumzüge. In den Straßen Kölns, Düsseldorfs oder Mainz schlängeln sie sich am Rosenmontag kilometerweit durch die Straßen. Durch die Luft fliegen nicht nur Luftschlangen und Ballons; es regnet auch süße Bonbons und Kamellen. Mit erheblicher Verletzungsgefahr für alle umstehenden Jecken. Geht das einmal, im wahrsten Sinne des Wortes, ins Auge, ist das ein Fall für die eigene Unfallversicherung und nicht für die Haftpflicht des Veranstalters. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen das bereits. Das Kölner Amtsgericht erklärt eine abgewiesene Klage am 7. Januar 2011 so:

Es ist davon auszugehen, dass das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt ist. Dieses Verhalten entspricht langjährigen Traditionen und wird allgemein begrüßt, es dürfte für viele Zuschauer einen ganz wesentlichen Teil des Vergnügens der Teilnahme an einem Karnevalsumzug ausmachen.

Privater Unfallschutz mit der Bayerischen

Selbst Superman ist beim Tanzen auf der Bierbank nicht davor geschützt. Die Choreografie zum Refrain von “Cowboy und Indianer” sitzt, nur das Gleichgewicht spielt nicht mehr mit. Stürzt er von der Bank, sind dicke Beulen und Blessuren die Folge. Stolpert die Krankenschwester im Faschingsumzug und bricht sich das Bein, ist der Besuch beim echten Arzt vorprogrammiert. Eine private Unfallversicherung deckt das finanzielle Risiko dieser Missgeschicke ab. Sie zahlt bei Verletzungen, die nicht mutwillig herbeigeführt wurden.

Der private Unfallschutz ist auch bei den großen Karnevalsumzügen zu empfehlen. Der Veranstalter zahlt zwar, wenn Besucher durch Mitglieder der Faschingsgesellschaft zu Schaden kommen. Doch gibt es auch Verletzungsrisiken, die stets selbst zu tragen sind. Mit unserer Unfall-Police INDIVIDUAL werden bereits alle finanziellen Versicherungsansprüche ab einem Prozent Invalidität getragen. Die Versicherung füllt auf, wenn keine, keine vollen oder auch strittige Haftpflichtansprüche existieren.

Passieren Unfälle unter Alkoholeinfluss, stellen sich die meisten Versicherungen quer. Oft schließen sie mit einer Trunkenheitsklausel Leistungen aus, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls getrunken hat. Nicht so bei unserer Unfall-Police OPTIMAL: Mit den Varianten Komfort 2015 und Prestige 2015 sind auch Unfälle, die alkoholisiert passieren, bis zu einem gewissen Grad versichert.

Die Affen rasen durch den Wald

Aber Vorsicht! Neben all der ausgelassenen Stimmung und Party sollte nicht vergessen werden, dass neben den vielen verkleideten Polizisten auch die wahren Ordnungshüter ihrer Arbeit nachgehen. Auch an Fasching gilt: Hände weg vom Steuer und lieber auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis umsteigen, wenn Alkohol im Spiel ist. Außerdem: Das Geld ist in originelle Kostüme allemal besser investiert!

Titelbild: ©Waldbach.

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NewFinance Redaktion
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