Tipps für den Ferienjob: Was gibt es zu beachten?

Ferienzeit: Für die einen ist es die lang ersehnte Auszeit. Andere nutzen die Freizeit, um sich Geld dazuzuverdienen. Ferienjobs sind beliebt bei Schülern, die ihr Taschengeld aufbessern wollen. Auch Betriebe nehmen die Hilfe in den Sommerferien gerne an, um die Urlaubszeit zu überbrücken. Sie sparen außerdem Sozialabgaben, wenn sie in den Ferien Schüler beschäftigen. Und die Jugendlichen schnuppern im besten Fall ins Arbeitsleben hinein, bekommen eine genauere Vorstellung, welchen Beruf sie später lernen wollen. Doch was gilt es in diesem Win-Win-Konzept zu beachten?

Die beliebtesten Ferienjobs für Schüler und Studenten

Die Regeln für Schüler, die sich mit einem Ferienjob etwas zum Taschengeld dazuverdienen wollen, sind streng. Keine körperlich oder psychisch belastende Tätigkeit darf es sein. Die freie Zeit soll vor allem zur Erholung da sein. Zu den beliebtesten Beschäftigungen zählen vor allem folgende Jobs:

  • Aushilfe im Supermarkt
  • Aushilfe im Eiscafé oder Café
  • Kellner im Restaurant
  • Zeitungen austragen

Was müssen Betriebe beachten?

Der Vorteil für den Arbeitgeber: Er zahlt zwar Lohnsteuer für den angestellten Schüler. Sozialabgaben muss er keine leisten. Schüler-Ferienjobs sind deshalb für Betriebe besonders wirtschaftlich. Sie müssen lediglich die Bedingungen für kurzfristige Beschäftigungen erfüllen. Diese besagen, dass die kurzzeitig angestellten Schüler maximal 70 Tage oder drei Monate pro Jahr im Betrieb arbeiten dürfen. Außerdem muss von Anfang an klar sein, dass der Ferienjobber nur kurzfristig dort beschäftigt ist. Im Vertrag muss die Arbeitszeit genau formuliert sein. Gerade bei Schülern spielt der Jugendarbeitsschutz eine große Rolle. Also: Schüler, die jünger als 13 Jahre alt sind, dürfen nicht beschäftigt werden. Ab 13 Jahren benötigen Arbeitgeber die Zustimmung der Eltern.

Keine Gefahr für die Familienversicherung?

In Deutschland nutzen tausende Schüler und Studenten die Möglichkeit, sich in den Ferien ihr Taschengeld aufzubessern. Schon mit 13 oder 14 Jahren dürfen Schüler einem Gelegenheitsjob nachgehen. Das heißt: Zwei Stunden täglich zwischen acht und 18 Uhr. ab 15 Jahren dürfen Schüler bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Der Ferienjob darf weder körperlich, noch psychisch belastend sein.

Schüler zahlen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge, Steuern jedoch schon. Bleiben die kurzfristig beschäftigten Schüler und Studenten unter dem jährlichen Grundfreibetrag, erhalten sie die abgezogenen Steuern zurück. Dieser Grundfreibetrag liegt bei knapp 10.000 Euro. In den meisten Fällen besteht keine Gefahr, mit einem Ferienjob über diese Verdienstgrenze zu kommen. Übrigens: Die abgezogenen Steuern erhalten auch Schüler und Studenten nur dann zurück, wenn sie im folgenden Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Noch eine gute Nachricht: Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Egal wie viel Schüler in ihrem Ferienjob verdienen, das Kindergeld wird weder gekürzt, noch gestrichen. Weitere Infos zum kurzfristigen Minijob gibt es hier.

Titelbild: © YakobchukOlena / fotolia.com

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NewFinance Redaktion
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