Tierhalterhaftpflicht: „Der will doch nur spielen!“

Aus juristischer Sicht ist der Fall eigentlich ganz einfach: Der Hundehalter haftet, wenn sein Hund einen Schaden anrichtet. Egal wer den Schaden verschuldet. Und dennoch sind Millionen Hunde in Deutschland nicht versichert. „Der tut nichts!“

Zu spüren bekam das ein 68-jähriger Mann aus Berchtesgaden. Camillo, ein dreieinhalb Jahre alter Schäferhund, wollte wohl wirklich nichts Böses. Doch seine stürmische Begrüßung richtete bei dem Mann einen hohen Schaden an. Camillo stieß ihm so heftig vor den Kopf, dass seine Zahnbrücke zerbrach. Von der Hundebesitzerin forderte er daraufhin 7.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht ordnete eine Zahlung von 3.250 Euro an. Die Besitzerin hatte eine Hundehaftpflichtversicherung, die für den Schaden leistete.

Hohes finanzielles Risiko

Das zeigt: Selbst ein gut erzogener Hund kann einen unerwarteten und großen Schaden anrichten. Beim Spielen im Park erschreckt er einen Radfahrer, der daraufhin stürzt und sich verletzt. Schmerzensgeld, Arztkosten und sogar ein möglicher Lohnausfall: Die Forderungen an den Hundehalter bergen schnell ein gewaltiges finanzielles Risiko. Vor allem ein möglicher Lohnausfall des Geschädigten treibt die Kosten für den Tierhalter in die Höhe.

Wann zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung?

Manche Haftpflichtversicherungen beinhalten zwar eine Haustierversicherung. Mitversichert sind hier jedoch nur Kleintiere. Richten Katzen, Hamster oder Kaninchen Schäden an, greift sie. Doch Hunde und Pferde sind dadurch nicht abgedeckt. Auch für wilde Tiere wie Schlangen oder Spinnen, die nicht als Haustiere eingestuft werden, leistet die Haftpflichtversicherung nicht.

Keine einheitliche Regelung

Während in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde vorgeschrieben ist, beschränkt sich diese Pflicht in anderen Bundesländern nur auf Kampfhunde. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Deshalb sind Millionen Hunde in Deutschland nicht versichert. “Der tut ja nichts” scheint das Motto vieler zu sein. Doch wie das Beispiel zeigt, kann auch beim Spielen und Herumtollen schnell ein größerer, teurer Schaden entstehen, für den der Tierhalter alleine haftet. Schadensersatz, Arztkosten, möglicher Lohnausfall: alles Risiken, die eine Haftpflichtversicherung abdeckt.

Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Ihre Kunden für alle Haustiere abschließen. Besondere Vorteile bietet sie für Besitzer von Hunden und Pferden. Durch unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind verursachte Mietsachschäden an Wohnräumen stets mitversichert. Auch bei der Teilnahme an Hundeschulen besteht der Versicherungsschutz. Auf Wunsch deckt die Police für Pferde auch die unentgeltliche Reitbeteiligung und Teilnahme an Turnieren ab. Bei mehreren Tieren der gleichen Gattung reduziert sich außerdem der Versicherungsbeitrag.

Mit unserer Tierhalterpolice erhalten unsere Kunden einen umfassenden Schutz für sich und ihre Tiere. Weitere Highlights unserer Police: Auch Vorkommnisse im Ausland sind abgedeckt. Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die gelegentlich auf die Tiere aufpassen, sind ebenfalls abgesichert.

Titelbild: © grafikplusfoto

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NewFinance Redaktion
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