Die Bundesregierung fährt derzeit mehrere Strategien, die dabei helfen sollen, Wirtschaft und Konsum nachhaltiger zu gestalten. Eine davon ist der Ausbau von Wasserstofftechnologie. Im neuen Jahr sind aber auch einige Regularien zum Thema Tierschutz in Kraft getreten. Wir nehmen den Tag des Schweins zum Anlass, einen Blick auf die Schweinezucht in Deutschland zu werfen.
Fleisch bleibt schweinisch beliebt
Derzeit ist Schweinefleisch in Deutschland noch sehr beliebt. Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zufolge ist jedoch ein Trend hin zum Rindfleisch zu erkennen. Zwischen 2005 und 2019 ist der Pro-Kopf-Konsum von Schweinefleisch von 39,5 Kilogramm auf 34,1 Kilogramm gesunken. Gleichzeitig stieg der Konsum von Kalbs- und Rindfleisch von 8,4 Kilogramm auf 10,0 Kilogramm.
Parallel dazu sinkt der Bestand der in Deutschland gehaltenen Schweine. Wie das Statistische Bundesamt (DESTATIS) berichtete, sank dieser von 35 Millionen Tieren in BRD und DDR (1980) auf rund 26 Millionen Schweine (Stand 2019). „Damit setzt sich ein längerer Trend fort“, meldete die Behörde dazu.
Neue Gesetze im Tierschutz
Im neuen Jahr sind nun einige Gesetzesveränderungen in Kraft getreten, die die Politik teils bereits vor Jahren beschlossen hat. Eines davon befasst sich mit der Praxis der Kastration, die in der Vergangenheit auch in Deutschland weit verbreitet war. Weil das Fleisch männlicher Schweine als schwer oder gar nicht verkäuflich gilt, fangen die Kastrationen bereits bei Ferkeln an. Teilweise sind diese nicht älter als acht Tage. In der Vergangenheit war das auch ohne Betäubung erlaubt. Im neuen Jahr hat sich das nun geändert.
Wie die Bundesregierung berichtet, dürfen Ferkel seit Januar 2021 nur noch mit wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Dafür hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereits 2018 Isofluran, ein Narkosemittel, zugelassen. Weiterhin muss Ferkeln ein Schmerzmittel verabreicht werden, das die Schmerzen bei nachlassender Betäubung lindert. Und auch für die Dokumentation sind im Januar neue Regelungen in Kraft getreten.
Haltung für die Sau
Außerdem verkündete das Bundesgesetzblatt Anfang Februar 2021 die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese traten einen Tag später in Kraft, sehen aber teilweise Übergangszeiten vor, damit Sauenhalter sich gebührend umstellen können. Im Wesentlichen legen die Verordnungen die folgenden Punkte fest:
- Ein Verbot von Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum (Übergangszeit acht Jahre)
- Sauen muss nun nach der Besamung mehr Platz gewährt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt hier einen Raum von mindestens fünf Quadratmetern pro Sau an (Übergangszeit acht Jahre)
- Sauen im Abferkelbereich dürfen nur noch fünf Tage lang in Kastenstandhaltung (enge Metallboxen, in denen Schweine dicht an dicht gehalten werden) verweilen, dies soll dem Schutz der Ferkel dienen (Übergangszeit 15 Jahre)
„Diese Anforderungen setzen neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein“, teilte das BMEL hierzu in einer Pressemeldung mit.
300 Millionen Euro für den Stallbau
Zuletzt investiert das BMEL in das Tierwohl. Dazu stellt es 300 Millionen Euro für ein Stallumbauprogramm zur Verfügung. Bundesministerin Julia Klöckner begründet das wie folgt: „Mehr Platz im Stall, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, mehr Auslauf oder Frischluft: Ich will Haltungsbedingungen, die sich am Wohl der Tiere orientieren, nicht umgekehrt.“
Der Nationale Tag des Schweines findet traditionell am 01. März statt. Seinen Ursprung hat er bereits im Jar 1972, ins Leben gerufen von den Schwestern Ellen Stanley und Mary Lynne Rave. Sein Zweck: Er soll das Schwein als eines der intelligentesten Haustiere des Menschen feiern. Besonders beliebt ist dieser Tag im mittleren Westen der USA.
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