In einem neuen BU-Leistungsrating nahm die Softfair Analyse GmbH 170 Tarife von insgesamt 38 Anbietern unter die Lupe. Dabei untersuchte sie sowohl selbstständige Berufsunfähigkeits-Policen als auch Berufsunfähigkeits-Zusatztarife.
Wie immer erfolgte die Bewertung in Softfair-„Eulenaugen“: Von „mangelhaft“ (ein Eulenauge) bis hin zu „hervorragend“ (fünf Eulenaugen). Anders als vorher berücksichtigte Softfair bei diesem Rating diverse Zielgruppen und wie die einzelnen Tarife sich in der Einzelbetrachtung machen.
Höchstbewertung für die Bayerische
Die Bayerische nahm mit 13 Tarifen am Rating teil und erreichte mehrfach die Höchstbewertung: Fünf Eulenaugen für die BU PROTECT in multiplen Abstufungen, darunter die BU PROTECT Prestige oder BU PROTECT Komfort plus. Dabei überzeugten die Tarife nicht nur im Beamtensegment, sondern auch im Hinblick auf die anderen Zielgruppen, aus deren Sicht die Analyse erfolgte. Zusätzlich hob sich die Bayerische von einem Großteil der Konkurrenz ab, indem sie die Zielgruppe „Beamte“ überhaupt bedienen konnte. Somit gehörte sie zu den wenigen Versicherern, deren selbstständige Tarife alle von Softfair untersuchten Zielgruppen erreichten.
Zwischen Leistungsprüfung und Nachversicherung
Das Ergebnis kam durch die Untersuchung von 50 Regelungs- und Leistungsbereichen aus den Bedingungswerken von selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Zusatztarifen zustande. Jeder dieser 50 Bereiche erhielt einen bestimmten Wertigkeitsfaktor. Ferner unterschied Softfair je nach Zielgruppe, welche Leistungsbereiche eine Gewichtung erhielten oder nicht.
Ein Beispiel: Der Unterpunkt „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ aus dem Leistungsbereich „Verweisung“ hatte einen Wertigkeitsfaktor von fünf, was bedeutet, dass er insgesamt 500 Punkte erbringen kann. Für eine hundertprozentige Erfüllung ist etwa die folgende Klausel gefragt:
„Der Versicherer verzichtet auf die abstrakte Verweisung auf eine andere Tätigkeit.“
Weniger als 100 Prozent gab es dagegen für Formulierungen wie:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich außerstande sein wird, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf wie in gesunden Tagen nachzugehen und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ – Aus der Dokumentation von Softfair
Die Leistungsbereiche im Überblick:
- Leistungsprüfung
- Verweisung
- Geltungsbereich (beispielsweise: Gilt die Versicherung weltweit?)
- Nachversicherungen (zum Beispiel bei Heirat oder Geburt)
- Finanzielle und zusätzliche Hilfen
- Leistungsausschlüsse
- Nur für bestimmte Berufsgruppen relevante Kriterien (etwa die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte)
- Weitere Merkmale
Ein neuer Beobachtungsansatz
Softfair zufolge ist das Niveau der deutschen Berufsunfähigkeitsversicherungen derartig hoch, dass im Vergleich zum Vorjahresrating keine wirklichen Verbesserungen zu erwarten waren. Aus diesem Grund entschied sich das Analysehaus zu der Einteilung der Bewertung in verschiedene Zielgruppenkategorien. So konnte Softfair erkennen, wie einzelne Tarife aus verschiedenen Perspektiven aussehen und wie geeignet sie für die unterschiedlichen Zielgruppen sind. Zwischen folgenden Zielgruppen unterschied das Analysehaus: „Angestellte“, „Angestellte (Direktversicherung)“, „Schüler“, „Beamte“, „Berufseinsteiger“, „Selbstständige“ und „Ärzte“. Zusätzlich gab es noch die weniger genau definierte Gruppe „Sonstige“, in der sich zum Beispiel Hausfrauen und Pensionäre befanden. Aktuell geht die Entwicklung eher dahin, dass die Versicherer sich um die Optimierung auf verschiedene Zielgruppen kümmern als um immer weitere Verfeinerung der Leistungsinhalte, zitiert das Versicherungsjournal den Softfair-Manager Christoph Dittrich.